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Besorgniserregend ist dabei vor allem, so Hillbrecht weiter, die Tatsache, dass die Freiwilligkeit an der Teilnahme nicht nur unerwähnt bleibt, sondern sogar gezielt unterlaufen werden soll. "Die Polizei spekuliert offen auf einen 'gesellschaftlichen Druck', an der Maßnahme teilzunehmen. Dabei ist von Gesetzgeber mit gutem Grund festgelegt, dass bei einem Massengentest ohne Verdachtsmomente die Teilnahme nicht nur freiwillig ist, sondern eine Nichtteilnahme zu keinerlei Nachteilen führen und insbesondere nicht als Anfangsverdacht ausgelegt werden darf. Es lässt nichts Gutes ahnen, wenn die Verantwortlichen sich bereits im Vorfeld derart über grundsätzliche rechtsstaatliche Erwägungen hinwegsetzen. Auch sollte hier vorab geklärt werden, in wie weit es einer Zustimmung der Erziehungsberechtigten bedarf."
In Deutschland gilt als grundlegendes rechtsstaatliches Prinzip die Unschuldsvermutung. "Nicht der Bürger muss seine Unschuld beweisen, sondern die Ermittlungskräfte müssen den Täter überführen." Ein Massengentest kehrt dieses Prinzip um. Die Piratenpartei fordert deshalb die Polizei auf, von der generalverdächtigenden Maßnahme Abstand zu nehmen, zumal sie nach aktuellem Stand vor allem Jugendliche und sogar Minderjährige treffen soll.
Zudem empfiehlt die Piratenpartei schon jetzt allen potentiell Betroffenen, sich genau zu überlegen, ob sie einer "freiwilligen" Erfassung ihres genetischen Fingerabdrucks zustimmen wollen. "Gentests werden oft als ein überragendes Beweisverfahren dargestellt. Die Wirklichkeit sieht anders aus. Das Verfahren kann mit nennenswerter Wahrscheinlichkeit Genproben verschiedener Menschen als gleich erkennen. Zudem wird nichts über die Qualität des für den Gen-Vergleich verfügbaren Materials ausgesagt," gibt Hillbrecht zu bedenken. "Gerade im Oldenburger Fall stellt sich die Frage, wie sicher die Indizien auf die in Auge gefasste Tätergruppe wirklich sind. Das Phantombild erinnert jedenfalls eher an den Umschlag eines Jugendbuches." Man müsse sich schon genau überlegen, so Hillbrecht, ob man sich unter diesen Umständen einem falschen Anfangsverdacht auf Grund eines nicht eindeutigen Tests aussetzen wolle.
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