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Die Aufgabe der Risikoabschätzung besteht in der Identifizierung des Gefährdungspotenzials, der Quantifizierung des Risikos und in einer Einschätzung der in Kauf zu nehmenden Unsicherheit bei der Risikobewertung. Für eine Risikoabschätzung werden zusätzlich bestimmte wertegeleitete Vorgaben benötigt, die sich auf das Schutzgut (Wer oder was soll geschützt werden?) und das Schutzziel (Wie weitreichend soll der Schutz gehen?) beziehen.
Vor Beginn der Risikoabschätzung müssen die Rahmenbedingungen geklärt sein, unter denen die Risikoabschätzung durchgeführt werden soll. Hierzu gehören die Festlegung des Schutzgutes und die Festlegung des Schutzniveaus. Um die nachteiligen oder adversen Wirkungen eines Schadstoffes möglichst umfassend darzustellen, bietet die Richtlinie drei Kategorien an, um nachgewiesene Wirkungen einzuordnen. Weiter gibt die Richtlinie Hilfestellungen dafür, wie die Datenlage beurteilt und die Vollständigkeit und Qualität der Daten überprüft werden kann.
Im nächsten Schritt schließt sich die Identifizierung des Gefährdungspotenzials an. Das Ergebnis dieses Schritts kann in Form von Einstufungsvorschlägen an die Entscheidungsträger übermittelt werden und kann z. B. zur Veranlassung bestimmter Maßnahmen führen. Für die anschließende Dokumentation der Risikoabschätzung und die Extrapolation von Versuchsbedingungen auf das Schutzgut werden explizit Rahmenbedingungen vorgeschlagen.
Zusätzlich geht die Richtlinie auf die Besonderheiten ein, die bei der Betrachtung mehrerer Schadstoffe gleichzeitig zu berücksichtigen sind und sie zeigt auf wie eine Transparenz des Verfahrens erreicht werden kann.
Herausgeber der Richtlinie VDI 2308 Blatt 1 ist die Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN - Normenausschuss KRdL. Der Entwurf der Richtlinie ist zum Preis von 69,90 € beim Beuth Verlag in Berlin ab April 2008 erhältlich. Unter der Telefonnummer +49 (0) 30 26 01 22 60 ist der Verlag in Berlin erreichbar. Einsprüche können bis zum 31.07.2008 geltend gemacht werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de möglich.
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