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Kooperation zwischen Bundesnetzagentur und Umweltbundesamt

Die Bundesnetzagentur und das Umweltbundesamt (UBA) vereinbarten eine Zusammenarbeit, um Ordnungswidrigkeiten im Bereich Elektro- und Elektronikgeräte besser verfolgen zu können. „Diese Kooperation führt zu Synergieeffekten innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Damit tragen wir dem Gebot eines schlanken Staates Rechnung", sagte der Präsident des UBA, Prof. Dr. Andreas Troge. „Steuermittel werden durch diese Zusammenarbeit wirtschaftlicher und sparsamer eingesetzt", ergänzte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth.

Die Bundesnetzagentur verfügt über ein gut funktionierendes System der Marktüberwachung. Sie kontrolliert Elektrogeräte in Verkaufsstellen - beispielsweise auf die gesetzlich geregelte elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten. Das UBA ist im Bereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) unter anderem dafür zuständig, Verstöße der Hersteller von Elektrogeräten gegen die Registrierungspflicht bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Die Hersteller der Elektrogeräte sind verpflichtet, sich bei der EAR anzumelden und erhalten eine Registrierungsnummer. Diese Nummer müssen die Hersteller auf den Lieferpapieren angeben. Bei den Kontrollen der Elektrogeräte, erfasst die Bundesnetzagentur routinemäßig künftig auch die Registrierungsnummer. Anhand dieser lässt sich ermitteln, welcher Hersteller ein Elektrogerät das erste Mal auf den deutschen Markt gebracht hat. Das Fehlen der Nummer begründet den Verdacht einer Ordnungswidrigkeit nach dem ElektroG. Die Bundesnetzagentur informiert darüber künftig das UBA und macht die Beweissicherung.

Das UBA kann Ordnungswidrigkeiten im Rahmen dieser Kooperation effizienter verfolgen. Hinsichtlich der Beweissicherung fallen doppelte Tätigkeiten weg.

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