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"Europäisches Parlament beschließt neue Richtlinie zur Luftqualität", Umweltbundesamt

Am 10. Dezember 2007 beschloss das Europäische Parlament eine Novellierung der Gesetzgebung zur Luftqualität. Der Verabschiedung gingen langwierige Verhandlungen mit der Europäischen Kommission und dem Rat voraus. Dabei wurde eine Entschärfung der geltenden Grenzwerte für Luftschadstoffe - wie Ozon, Stickstoffdioxid und vor allem Feinstaub - vermieden.

Mit der neuen Richtlinie werden die bisherigen Regelungen im Wesentlichen weiter gelten. Neu hinzugekommen sind allerdings Begrenzungen für Feinstaubpartikel PM2,5 (Feinstaubpartikel mit weniger als 2,5 Mikrometer Durchmesser). Diese haben zum Ziel, die Belastung durch PM2,5 bis zum Jahr 2020 um bis zu 20 Prozent zu reduzieren. Dennoch kann Europa noch nicht aufatmen: Der seit 2005 einzuhaltende anspruchsvolle Tagesmittelwert für PM10 (Feinstaubpartikel mit weniger als 10 Mikrometer Durchmesser) - also die Überschreitung von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr - wird derzeit in vielen Mitgliedstaaten, so auch in Deutschland, nicht eingehalten. Die neue Luftqualitäts-Richtlinie sieht nun vor, dass dieser Grenzwert erst drei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Richtlinie überall in Europa eingehalten werden muss. „Dies ist aber kein Freibrief, in den Anstrengungen nachzulassen, die Grenzwerte zeitnah einzuhalten", betont Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes. Denn nur diejenigen Städte und Kommunen dürfen diese Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, die nachweisen, dass alle verhältnismäßigen Maßnahmen für eine verbesserte Luftqualität eingeleitet sind.

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