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Bundesregierung stoppt Unterhaltsreform

Nach einer gestern bekannt gewordenen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Ungleichbehandlung von ehelichen und nichtehelichen Kindern beim Betreuungsunterhalt hat die Regierungskoalition die geplante Unterhaltsreform zunächst gestoppt. Ursprünglich sollte die Reform am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.Ihrer Entscheidung fordern die Karlsruher Richter den Gesetzgeber auf, bis Ende 2008 eheliche und nichteheliche Kinder beim so genannten Betreuungsunterhalt gleich zu behandeln. Dies ist nach derzeitiger Rechtslage nicht gewährleistet.

In der geplanten Reform des Unterhaltsrechts wäre den seit gestern bekannten Forderungen des Bundesverfassungsgerichts nicht Genüge getan worden, so dass die Vermutung nahe liegt, die Bundesregierung wolle nun die vom Gericht geforderte Neuregelung gleich mit in die Unterhaltsreform aufnehmen.

Eine genaue Analyse der Entscheidung finden Interessierte unter www.haufe.de

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