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Web-Experte: Google zensiert auch in Deutschland

München, 31. März 2010 - Sicherlich ist die Entscheidung von Google, sich der Zensur durch die Chinesische Regierung nicht mehr unterwerfen zu wollen, zu begrüßen. ...München, 31. März 2010 - Sicherlich ist die Entscheidung von Google, sich der Zensur durch die Chinesische Regierung nicht mehr unterwerfen zu wollen, zu begrüßen. "Scheinheilig ist dieser Schritt trotzdem, denn Google betreibt mittels seiner geheimen Filterformel weltweit eine eigene Art von Zensur", ist der Düsseldorfer Rechtsanwalt und Internet-Experte Burkhard Danckert überzeugt. Dies sei besonders besorgniserregend, weil Google seine vorherrschende Meinungsmacht nach wie vor ohne jegliche staatliche Eingriffsmöglichkeit ausnutzen könne.

In der April-Ausgabe der Zeitschrift "MultiMedia und Recht" (MMR) fordert Danckert, den Rundfunkstaatsvertrag auf Internetsuchmaschinen auszuweiten und so die in Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz verankerte Meinungsbildungsfreiheit zu sichern. Denn: "Mit einem Suchmaschinen-Marktanteil in Deutschland von rund 90 % entscheidet Google hierzulande schon heute über die öffentliche Meinungsbildung und Meinungsvielfalt", warnt Danckert.

Der Beitrag "Vorherrschende Meinungsmacht von Google - Bedrohung durch einen Informationsmonopolisten?" von Danckert/Mayer in der April-Ausgabe der MMR (MMR 2010, 219) ist bereit vorab unter www.mmr.de abrufbar.

Im Internet stellt sich Burkhard Danckert unter http://blog.beck.de/2010/03/29/mmr-blog-applaus-fuer-googles-neue-china-politik der Diskussion.

Unternehmensprofil:
Der Verlag C.H.Beck (gegründet 1763) zählt zu den großen, traditionsreichen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 7.000 lieferbare Werk, rund 50 Fachzeitschriften sowie jährlich mehr als 1.000 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte Titel wie Schönfelder "Deutsche Gesetze", Palandt "Bürgerliches Gesetzbuch" und die "Neue Juristische Wochenschrift", aber auch praktische Ratgeber für den Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und der beck-community (www.beck-community.de) aktiv. Mit dem beck-stellenmarkt (www.beck-stellenmarkt.de) unterhält C.H.Beck Deutschlands größte Jobbörse für Juristen. Unter dem Dach der BeckAkademie (www.beck-akademie.de) veranstaltet der Verlag jährlich mehrere hundert Fortbildungen in den Bereichen Recht und Steuern. Darüber hinaus ist C.H.Beck an einigen juristischen Fachverlagen im In- und Ausland mehrheitlich beteiligt. Die Brüder Dr. Hans Dieter Beck und Dr. h.c. Wolfgang Beck leiten das Familienunternehmen in sechster Generation.

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