Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

Die Pferdehaftpflicht bietet Schutz bei Schäden rund um das Thema Pferd

Bereits beim Kauf eines Pferdes muss man sich über den Sinn der Pferdehaftpflicht Gedanken machen. Denn fast alle Schäden, die ein Pferd verursacht, werden dem Pferdehalter zur Last gelegt. Der wichtigste Schutz für ein Pferd ist die Pferdehaftpflicht. ...Der wichtigste Schutz für ein Pferd ist die Pferdehaftpflicht. Sie schützt den Pferdehalter im Schadensfall vor Schadensersatzansprüchen. Das Risiko der Pferdehaltung wird durch die private Haftpflichtversicherung nicht gedeckt und bedarf daher gesonderter Absicherung. Ferner dient die Pferdehaftpflicht auch zum Schutz vor unberechtigten Schadensersatzforderungen - diese werden von der Versicherung notfalls auch vor Gericht mit eigenen Mitteln abgewehrt.

Informationen zur Pferdehaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/pferdehaftpflicht.html

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in §833 klar die Haftung des Tierhalters, wonach dieser für Schäden haftet, die von seinem Tier, hier also vom Pferd, ausgehen. Die Pferdehaftpflicht bietet je nach Tarif und Gesellschaft eine Deckung von bis zu 15 Mio. Euro im Bereich der Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dieses ist auch nicht zu wenig, denn wenn ein Pferd im öffentlichen Straßenverkehr einen Schaden verursacht, kann dieses je nach Schwere richtig teuer werden. Gerade bei Personenschäden sind unter Umständen lebenslange Leistungen an den oder die Geschädigten die Folge.

Ein Bestandteil der Pferdehaftpflicht ist die Deckung bei Mietsachschäden. Hier gibt es Unterschiede. Manche Gesellschaften leisten bei dieser Art von Schäden von drei bis 15 Mio. Euro. Teilweise wird dieses Risiko aber auch auf die Nutzung von Pferdeanhängern, Stallungen, Weiden oder Reithallen beschränkt. Hier gilt es prüfen, wie weit hier der angebotene Versicherungsschutz reicht. Teilweise liegt die Selbstbeteiligung bei Mietsachschäden bis zu 20 Prozent.

Mit einem Pferd will man sich auch beschäftigen - oftmals nutzen auch andere Personen die Möglichkeit eines Ausrittes, wenn sie kein eigenes Pferd besitzen. Daher ist das Fremdreiterrisiko ein wesentlicher Bestandteil bei vielen Gesellschaften. Auch die Reitbeteiligung gehört zu den versicherten Risiken bei den meisten Tarifen.

Bevor man sich konkret für eine Pferdehaftpflicht entscheidet, hilft ein Vergleich der Gesellschaften und Tarife im Internet. So kann man sich objektiv über die angebotenen Leistungen informieren. Auf Grund der Größe der Tiere und ihrer Wesensart muss man eigentlich als Pferdehalter immer mit einer Schadenssituation rechnen - Forderungen hieraus sind die unweigerliche Folge. Und ohne entsprechenden Versicherungsschutz mit der Pferdehaftpflicht kann das Hobby schnell am berüchtigten Nagel an der Wand hängen.

Bildquelle: Rainer Brückner, www.pixelio.de

Unternehmensprofil:
IAK Industrie Assekuranz Kontor GmbH
Horster Str. 26-28
46236 Bottrop

Postfach 10 07 02
46207 Bottrop

Tel. (02041) 77 44 7 - 0
Fax (02041) 77 44 7 - 79
Email: service@vergleichen-und-sparen.de
Web: www.vergleichen-und-sparen.de

Gesellschafter: Ralf Becker zu 100 %
Geschäftsführer: Ralf Becker

Eingetragen im Handelsregister:
Amtsgericht Gelsenkirchen HRB 4957

Wir sind ein unabhängiger Versicherungsmakler und bereits seit 1984 für unsere Kunden aktiv. Dabei stehen Sie als Kunde bei uns im Vordergrund - frei von Provisions- oder Gesellschafts-Interessen. Wir sind eben unabhängig und arbeiten mit über 60 Gesellschaften zusammen.

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).