Die Rechtsschutzversicherung ermöglicht die finanzielle Glechstellung von Streitparteien bei der Durchsetzung rechtlicher Interessen. Doch auch hier ist nicht alles möglich. Holger G. ...Holger G. hat sich vor einigen Jahren eine schmucke Doppelhaushälfte zugelegt, um seiner Familie und sich ein eigenes Dach über dem Kopf zu ermöglichen. Der Garten wurde neu angelegt, die Kinder spielen bei Wind und Wetter draußen. Allmählich wird der vermehrte Spieltrieb, auch durch Freunde, dem Nachbarn so langsam ein Dorn im Auge. Da sich der Lärm durch die Kinder nicht ohne Weiteres abstellen lässt, fährt er nun seinerseits schwere Geschütze auf: Er legt sich Hühner an, die er im Garten hält und die nun jeden Morgen bei Sonnenaufgang Holger G. und seiner Familie den Schlaf rauben. Die ersten Briefe wechseln über den Gartenzaun hin und her. Irgendetwas muss man doch machen können, denkt sich Holger G. und schließt eine Rechtsschutzversicherung ab.
Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier:
http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html
Schließlich gewinnt der Streit an Brisanz: Der Nachbar von Holger G. sitzt nun abends, wenn die Kinder schlafen, auf seiner Terrasse und hört laut Marschmusik. Für Holger G. ist nun das Fass zu Überlaufen gebracht. Wozu habe ich meine Rechtsschutzversicherung, denkt er bei sich und sucht seinen Rechtsanwalt auf. Dieser hört sich die Geschichte an und bittet schriftlich bei der Rechtsschutzversicherung von Holger G. um die Deckungszusage. Die Antwort ist für Holger G. ein Schlag ins Gesicht. Die Kosten für diesen Rechtsstreit werden nicht übernommen.
So wie Holger G. geht es bestimmt vielen Bundesbürgern mit der Rechtsschutzversicherung. Doch was für den Einzelnen ärgerlich ist, hat aber triftige Gründe und das zu Recht. In diesem Fall sind die beiden Parteien schon zerstritten, bevor überhaupt eine Rechtsschutzversicherung existiert. Daraus ergibt sich eine klare Konsequenz: Liegt das auslösende Ereignis für einen Rechtsstreit vor dem Versicherungsbeginn einer Rechtsschutzversicherung, muss diese den Fall nicht übernehmen. Ein geflügeltes Sprichwort sagt: "Ein brennendes Haus kann man nicht versichern." Und genauso verhält es sich hier.
Außerdem muss Holger G. daran denken, dass eine Rechtsschutzversicherung in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten hat. Dieses soll verhindern, dass manch ein Bundesbürger in konkreter Erwartung eines Rechtsstreites eben schnell noch eine Rechtsschutzversicherung abschließt. Diese Fälle müssen natürlich von der Rechtsschutzversicherung vermieden werden, um die Kosten und damit die Beitragssätze im Rahmen zu halten.
Viele Gesellschaften der Rechtsschutzversicherung bemühen sich mittlerweile um die kostengünstige Lösung bei einem Rechtsstreit unter der Federführung eines Mediators. So soll vermieden werden, dass bei einem geringfügigen Disput sofort zwei Rechtsanwälte aufeinander losgelassen werden. Das sorgt naturgemäß für hohe Kosten. Der Mediator bringt zunächst die beiden Streitparteien an einen Tisch und versucht für beide Seiten eine gütliche Lösung zu finden, mit der beide leben können.
Bildquelle: Bettina Stolze,
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