Erleben wir mit der Vorratsdatenspeicherung einen Dammbruch bei den Grundrechten?
Fast 35.000 Beschwerdeführer, zahlreiche Abgeordnete sowie Journalisten halten die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Doch wo befanden sich die Vertreter der Bundesregierung am 14.12. ...
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Die Partei der Vernunft stemmt sich gegen eine flächendeckende Überwachung der Bevölkerung durch die Vorratsdatenspeicherung
Erleben wir mit der Vorratsdatenspeicherung einen Dammbruch bei den Grundrechten?
Fast 35.000 Beschwerdeführer, zahlreiche Abgeordnete sowie Journalisten halten die Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig. Doch wo befanden sich die Vertreter der Bundesregierung am 14.12.2009?
Hätte die Bundesregierung nicht den Berliner Staatsrechtslehrer Christoph Möllers als Prozessbevollmächtigten engagiert, so wäre sie in Karlsruhe praktisch gar nicht vertreten gewesen, obwohl sie doch das Verfahren als 'sehr bedeutsam' einstuft.
Dabei geht es in diesem Verfahren um weit mehr als "nur" um die Entscheidung der Verfassungsmäßigkeit in dieser Sache. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Gunsten der Vorratsdatenspeicherung wird den Weg ebnen, hin zu einer weiteren Einschränkung der Grundrechte. Daran werden auch einschränkende Hürden nichts ändern.
heise online schreibt am 26.11.2009: Der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke fordert eine klare rechtliche Grundlage für das Abhören von Gesprächen über Voice-over-IP (VoIP). "Die Überwachung der zunehmenden Internet-Telefonie muss zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zur Strafverfolgung möglich sein", sagte Ziercke am heutigen Donnerstag auf der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden.
Niemand kann heute angesichts der technologischen Möglichkeiten für die Sicherheit digital gespeicherter Daten garantieren. Einen höchstmöglichen Schutz vor Terrorismus kann die Vorratsdatenspeicherung ebenfalls nicht bieten. Terroristen werden immer Wege finden, Überwachungstechniken zu umgehen. Die Partei der Vernunft unterstützt zudem die Warnungen des Chaos Computer Clubs in Karlsruhe hinsichtlich der Missbrauchs der gespeicherten Daten.
Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit ohne Zensur, sind mit Artikel 5 des Grundgesetzes respektive Art. 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf der Ebene der Vereinten Nationen allen Menschen garantiert. Durch Internetzensur, Vorratsdatenspeicherung und Onlinedurchsuchungen, Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen, Erfassung biometrischer Merkmale auf nationaler wie internationaler Ebene werden unsere bürgerlichen Grundrechte mit Füßen getreten.
Unabhängig von einer tatsächlich stattfindenden Überwachung fördert das Wissen um die ständige Möglichkeit der Beobachtung eine Selbstdisiplinierung unserer Gesellschaft, so dass die Menschen ihr Verhalten unbewusst an die gestellten Erwartungen anpassen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird hierbei eklatant verletzt.
Es gilt diesen Überwachungstrend zu brechen und umzukehren! Werden Sie aktiv und unterstützen Sie die Partei der Vernunft.
Weitere Informationen:
http://www.parteidervernunft.eu/parteiprogramm.html#grundrechte
http://www.parteidervernunft.eu/ueberwachungsstaat.html
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/verfassungsbeschwerde_de.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Chef-fordert-VoIP-Ueberwachung-870294.html
http://www.faz.net/s/Rub594835B672714A1DB1A121534F010EE1/Doc~EB04BD4A558A14A12B6F1495CB5CEC6D5~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Bildquelle:
http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/images/thumb/Grundgesetz.jpg/800px-Grundgesetz.jpg