Das SWIFT-Abkommen wurde von Deutschland gebilligt. Damit bekommt der US-Geheimdienst Zugriff auf die Bankdaten von 500 Millionen Europäern. Dieses Abkommen schaltet die Bürgerechte aus, ist undemokratisch zustande gekommen und höchst intransparent. ...
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Partei der Vernunft fordert die Wiederherstellung des Bankgeheimnisses
Das SWIFT-Abkommen wurde von Deutschland gebilligt. Damit bekommt der US-Geheimdienst Zugriff auf die Bankdaten von 500 Millionen Europäern. Dieses Abkommen schaltet die Bürgerechte aus, ist undemokratisch zustande gekommen und höchst intransparent. Der genaue Text ist nicht öffentlich und damit nicht verfassungsgemäß. Dem Parlament werde kein Mitspracherecht eingeräumt, eine öffentliche Diskussion wurde verhindert.
Die Partei der Vernunft fordert die vollständige Wiederherstellung des Bankgeheimnisses.
Unabhängig davon, auf welche Rechtsgrundlage das Bankgeheimnis im einzelnen gestützt wird, ist festzustellen, dass es im Verhältnis zu den staatlichen Strafverfolgungs- und Finanzbehörden praktisch aufgehoben ist. Die Partei der Vernunft fordert eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes, insbesondere muss die automatisierte Kontenabfrage ersatzlos abgeschafft und die Bürger umfassend über Eingriffe in das Bankgeheimnis benachrichtigt werden, um ihnen die Möglichkeit des Rechtsschutzes zu eröffnen. Die Kontenabfragen werden ermöglicht durch Änderungen der Abgabenordnung (AO) - namentlich §§ 93 Abs. 7 und 8, 93b AO - und § 24c KWG. Darüber hinaus fordert die Partei der Vernunft alle Paragraphen und Verordnungen zu identifizieren, die möglicherweise die lückenlose Wiederherstellung des Bankgeheimnisses konterkarieren.
Ursprünglich war die Kontenabfrage für die Bekämpfung illegaler Finanztransaktionen im Zusammenhang mit internationalem Terrorismus und organisierter Kriminalität gedacht. Nur zu diesem Zweck sind den Behörden angemessene und geeignete Befugnisse einzuräumen.
Wie in den Vorjahren machten 2008 viele Ermittlungsbehörden von der Möglichkeit des Abrufs von Kontoinformationen nach § 24c KWG Gebrauch. Das Verfahren zum automatisierten Abruf von Kontoinformationen wurde 2008 technisch modifiziert. Mit Einführung einer neuen Schnittstellenspezifikation verkürzte sich die systemimmanente Bearbeitungszeit für einen Kontenabruf erheblich. Gleichzeitig wurde eine veränderte Abfragelogik implementiert. Als Resultat dieser verbesserten Suchstrategien nahm die Trefferquote, also die Anzahl der Kontenabfragen mit Treffern im Verhältnis zur Gesamtanzahl der Kontenabfragen, beständig zu. Ermittelte die BaFin 2005 noch in 66 % der Anfragen ein oder mehre Konten, stieg diese Quote in den folgenden Jahren kontinuierlich auf nun 78 % an.
Insgesamt bearbeitete die BaFin mit 83.938 nicht ganz so viele Anfragen wie im Vorjahr (93.560). Dies beruhte darauf, dass das Kontenabrufverfahren wegen der technischen Umstellung in der ersten Jahreshälfte vorübergehend nicht produktiv war. Die Anzahl der in der zweiten Jahreshälfte bearbeiteten Anfragen von 50.800 lässt jedoch eine weiter steigende Tendenz erkennen. In den Kontenabrufverfahren erteilte die BaFin Informationen zu etwa 753.000 Konten (Vorjahr: 817.000, Quelle: BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), Jahresbericht 2008, Seite 208).