Es ist angemessen, die Bundesbürger auf Punkte hinzuweisen, in denen die Gewaltenteilung verwischt und die Rechtsstaatlichkeit aufgeweicht ist. Das ist genau die Gefahr, welche die Väter des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bannen wollten. Sie haben nicht versagt.
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Partei der Vernunft kritisiert geplante Beschneidung von Bürgerrechten
Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht und Lehrbeauftragter an der Fachhochschule Düsseldorf, merkt am 25. Oktober 2009 an: "Nur eines darf ein Zeuge der Polizei nicht verweigern, aber das ist nun wirklich nicht viel: Seine Personalien. Tut er es nicht, ist das aber nur eine Ordnungswidrigkeit. Dass Polizeibeamte gegenüber Zeugen praktisch keinerlei Rechte haben, ist weitgehend unbekannt. Insbesondere auch unter Polizeibeamten. ... Niemand muss mit der Polizei sprechen - dieses bislang weitgehend unbekannte, dennoch aber eherne und nur vom BKA-Gesetz etwas angetitschte Prinzip gerät nun ins Wanken." [1]
Im Koalitionsvertrag 2009 der Bundesregierung heißt es auf Seite 100 (104 der pdf-Datei): [2]
5006 Erscheinenspflicht von Zeugen vor der Polizei
5007
5008 Wir werden eine gesetzliche Verpflichtung schaffen, wonach Zeugen im Ermitt-
5009 lungsverfahren nicht nur vor dem Richter und dem Staatsanwalt, sondern auch vor
5010 der Polizei erscheinen und - unbeschadet gesetzlicher Zeugenrechte - zur Sache
5011 aussagen müssen.
RA Vetter wirft eine Reihe von Fragen auf, unter anderem: "Auch die höhere Qualifikation von Staatsanwälten und Richtern spielte eine Rolle, die Strafprozessordnung so zu machen wie sie heute ist. ... In einem Ermittlungsverfahren ist regelmäßig nur ein Staatsanwalt zuständig. Ebenso ein Ermittlungsrichter. Es kann aber sein, dass zig Polizisten, noch dazu an den unterschiedlichsten Standorten, Ermittlungen führen."
Aus diesen Bedenken leitet die 'Partei der Vernunft' ab, daß durch eine Änderung der Strafprozeßordnung der Polizei Befugnisse angetragen werden, die einer sorgfältigen Ermittlung abträglich ist, weil Ermittlungsbeamten nicht über die juristische Bildung und Erfahrung von Staatsanwälten und Strafrichtern verfügen.
Parallel zu den Tendenzen, durch EU-Recht und durch Erweitern vorhandener Bundesgesetze, die Grundrechte zu beschneiden, wird hier der politische Wille erkennbar, die Bürgerrechte zukünftig bei Bedarf beschneiden zu können. Auch wenn jahrelang durch die tägliche Praxis keine Änderungen erkennbar sind, so sind jedoch schleichend viele Voraussetzungen geschaffen worden, die nur noch anzuwenden sind.
Oliver Janich, Bundesvorsitzender der 'Partei der Vernunft' am 23. April 2008: "Es spricht auch nichts dafür, dass die jetzigen Methoden nicht ausreichten. Mohamed Atta und seine 911-Kumpanen waren die am besten überwachten Männer des Planeten. Der BND warnte die USA vor dem Anschlag. Das FBI hatte sie in enger Überwachung. Einer der Beamten war so verzweifelt, dass seine massiven Warnungen ignoriert wurden, dass er kündigte. Dieser John O´Neill kam am 11. September ums Leben, weil er als Sicherheitschef im World Trade Center anheuerte.
Die Rechtslage reichte also aus, um Atta & Co zu überwachen. Die Ergebnisse der Ermittlungen wurde nur "aus Versehen" nicht weitergegeben. Unser Rechtsstaat hat genügend Mittel, sich zu wehren. Die Überwachung und das Abnehmen von Fingerabdrücken unbescholtener Bürger beim neuen Pass ist gänzlich unnötig.
Wolfgang "Stasi 2.0" Schäuble will es den Amerikanern gleich tun und schreibt beim US-"Patriot Act" ab. Dieses Gesetz, das schon vor dem 11. September in den Schubladen lag, erlaubt es, Terrorverdächtige zu foltern und ohne Anwalt einzusperren. Als Terrorverdächtige ("Enemy Combatants") gelten in den USA auch regierungskritische Journalisten und friedliche Demonstranten. Schäuble will diesen Begriff auch in Deutschland einführen. Das ist kein Rechtsstaat mehr."
Es ist angemessen, die Bundesbürger auf Punkte hinzuweisen, in denen die Gewaltenteilung verwischt und die Rechtsstaatlichkeit aufgeweicht ist. Das ist genau die Gefahr, welche die Väter des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland bannen wollten. Sie haben nicht versagt.
[1]
www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die...
[2]
www.cdu.de/doc/pdfc/091024-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf