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Seit 1997 gibt es den Blauen Engel für lärmarme und Kraftstoff sparende Reifen. Mit dem Umweltzeichen ausgezeichnete Reifen dürfen den Geräusch-Grenzwert von 72 Dezibel (dB(A)) nicht überschreiten. Die Vergabekriterien regeln zudem Anforderungen an den Rollwiderstand und das Gewicht der Reifen. Die Anforderungen umfassen auch sicherheitsrelevante Gebrauchseigenschaften: Kriterien zur Laufleistung sowie zum Nassbrems- und Aquaplaningverhalten stellen sicher, dass die entsprechenden Reifen bei guten Umwelteigenschaften gleichzeitig die marktüblichen Sicherheitsanforderungen erfüllen.
Reifenhersteller, die das Umweltzeichen für lärmarme und Kraftstoff sparende Reifen nutzen möchten, können beim RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. einen Antrag stellen (www.ral.de).
Aktuelle Informationen zum Umweltzeichen Blauer Engel und zu den Aktionen anlässlich seines 30. Jubiläums sind im Internet unter www.blauer-engel.de verfügbar
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