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Wie Emissionen von Räucheranlagen gemindert werden, beschreiben zwei neue VDI-Richtlinien. Quelle: Maurer-Atmos GmbH)
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Der Abschnitt Verfahrenstechnik stellt die Komplexität des Räucherns in Abhängigkeit von dem zu räuchernden Produkt dar. Durch die Qualitätsanforderungen an die geräucherte Ware sind den Eingriffen in die Verfahrenstechnik für die Emissionsminderung Grenzen gesetzt. Dementsprechend sind auch die Abgasreinigungsverfahren nicht beliebig austauschbar, sondern richten sich nach dem Produkt bzw. nach der im Betrieb zu behandelnden Produktpalette.
Bei der messtechnischen Prüfung der Emissionen auf Einhaltung des Grenzwertes ist eine klare Trennung gezogen worden. Das Gesamt-C-Messverfahren (FID- oder Adsorptionsverfahren) richtet sich nach dem vorgeschalteten Abgasreinigungsverfahren. Damit sollen Unsicherheiten und fehlende Vergleichbarkeit von Ergebnissen beseitigt werden.
Ein kurzer Hinweis auf andere Umweltbelastungen wie Abwasser, Abwärme, Abfall und Lärm durch Räucheranlagen rundet den Richtlinieninhalt ab.
Die Entwürfe der Richtlinie VDI 2595 Blatt 1 und 2 sind jeweils zum Preis von 59,50 beim Beuth Verlag in Berlin ab November 2007 erhältlich. Unter der Telefonnummer +49 (0) 30 26 01 22 60 ist der Verlag in Berlin erreichbar. Einsprüche können bis zum 29.02.2008 geltend gemacht werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/richtlinien oder www.beuth.de möglich.
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