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Gerichte unterstützen CHEP im Kampf gegen illegale Paletten-Händler

Zwei Gerichtshöfe in Spanien undFrankreich haben kürzlich Urteile zugunsten von CHEP, dem weltweit führendenAnbieter im Pooling von Paletten und Behältern, gefällt. In beiden Fällenging es um die unerlaubte Benutzung von CHEP Paletten. Ein Händler, der desDiebstahls von CHEP Ladungsträgern von einem Markt in der spanischen ProvinzZaragoza beschuldigt wurde, wurde von einem Gerichtshof in der Region zueiner sechsmonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Ein Gerichtshof imfranzösischen Lyon ordnete an, dass ein Palettenhändler 400 unrechtmäßigangeeignete Paletten an CHEP zurückgeben muss.

Die unerlaubte Benutzung gepoolter Paletten in der europäischenLogistikkette ist ein bereits seit längerer Zeit bestehendes Problem. Diegepoolten Paletten werden von ihren Eigentümern, also Pooling-Unternehmenwie CHEP, auf Mietbasis gemanagt und Kunden für den Transport von Güterndurch die Supply Chain zur Verfügung gestellt. CHEP sammelt die Palettenüber sein Logistiknetz ein, inspiziert und repariert sie, sofern dieserforderlich ist, und gibt sie anschließend erneut an Kunden aus. DiePaletten werden grundsätzlich nur vermietet und niemals verkauft, und CHEPbleibt alleiniger Eigentümer seiner Paletten. Damit die Paletten leichtererkennbar sind, sind sie blau gestrichen, tragen das Logo des Unternehmensund sind zudem mit „Property of CHEP" beschriftet.

Es gibt jedoch immer wieder Palettenhändler, die trotz der unbestrittenenTatsache, dass die Paletten Eigentum von CHEP sind, illegale Paletten-Poolsmit CHEP Paletten betreiben. Die Gerichtshöfe in ganz Europa haben bishereinheitlich das Urteil gefällt, dass diese Praktiken unlauter seien, undhaben in einigen Fällen sogar entschieden, dass der Verstoß strafrechtlichverfolgbar sei.

CHEP als Unternehmen zögert nicht, gegen diese Händler gerichtliche Schritteeinzuleiten. Sehr viele Urteile sind bisher zugunsten von CHEP ausgefallen.2005 resultierte ein Vergleich in Oldenburg mit einem Palettenhändler darin,dass 77 Paletten an CHEP zurückgegeben wurden. Außerdem einigte man sich aufdie zukünftige Rückgabe von CHEP Paletten. Im selben Jahr ordnete dasBerufungsgericht in Antwerpen an, dass ein Palettenhändler 1.000 Paletten anCHEP zurückgeben musste und bestätigte damit erneut, dass CHEP rechtmäßigerEigentümer der Paletten ist.

„Diese Urteile bekräftigen, dass die nicht autorisierte Nutzung von CHEPEigentum grundsätzlich illegal ist. CHEP wird bei Zuwiderhandlung auchweiterhin entsprechende rechtliche Schritte einleiten, um die Interessen vonCHEP und die der gesamten Supply Chain in Europa zu schützen", erklärteGiuseppe Sanna, Senior Vice President, General Counsel, CHEP Europe.

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