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Nur mit Plakette durch die Umweltzone: Neues Werkzeug im Kampf gegen Feinstaub und Stickstoffdioxid in den Städten

Am 1. März ist es soweit: Ab sofort gilt bundesweit die so genannte Kennzeichnungsverordnung für Kraftfahrzeuge. Städte und Gemeinden können auf dieser Basis Autos und Lastwagen je nach Schadstoffausstoß in vier Emissionsklassen einteilen und so für bessere Luft in ihren Innenstädten sorgen. Denn: Die neue Verordnung ist zentrale Voraussetzung für die so genannten Umweltzonen, die viele Städte im Kampf gegen den Feinstaub und andere Luftschadstoffe einrichten wollen.Besonders hoch emittierende Fahrzeuge wie – Dieselfahrzeuge nach EURO 1 ohne Partikelfilter und Otto-Pkw ohne Katalysator – werden nach der neuen Regelung keine Plakette erhalten; dürfen also nicht in die Umweltzone fahren. Andreas Troge, Präsident des Umweltbundesamtes (UBA), sagte: „Ich begrüße die lang erwartete Regelung zur Vergabe der Plaketten. Damit ist der Weg für sauberere Luft in unseren Innenstädten frei. Ich rechne bei konsequenter Umsetzung vor allem mit erheblich weniger Feinstaubbelastungen durch den Straßenverkehr.“

Die Verordnung definiert vier Schadstoffgruppen für Pkw und für Lkw, die sich an den gültigen europäischen Abgasgrenzwerten orientieren. Bei den Dieselfahrzeugen gibt es eine differenzierte Regelung: Je nach europäischer Schadstoffklasse (EURO 1 bis 4) erhalten die Fahrzeuge eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Halter eines Dieselfahrzeugs können durch nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems jedoch die Einstufung ihres Diesel-Fahrzeuges verbessern.

Für die „Benziner“ gibt es dagegen nur zwei Einstufungen: Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) für Fahrzeuge schlechter als EURO 1 und Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) für alle übrigen Fahrzeuge, die einen geregelten Katalysator haben. Diese Einstufung führt allerdings zu einer Benachteiligung solcher „Benziner“, die über ähnliche Schadstoffeigenschaften wie EURO 1 verfügen, aber schon vor den Regelungen zu EURO 1 zugelassen wurden und über einen geregelten Katalysator verfügen. Nach Schätzungen des UBA sind es vermutlich 1,4 Millionen (2007) zwischen 1986 und 1992 zugelassene Fahrzeuge, die mit den EURO 1 Benzinfahrzeugen technisch und hinsichtlich ihrer Grenzwerte vergleichbar sind. Aus Sicht des UBA ist die praktische Anwendung der Kennzeichnungsverordnung durch die Länder so auszugestalten, dass diese „Benziner“ Fahrzeugen mit der grünen Plakette gleichgestellt sind.

Falls die Kommunen die Möglichkeiten der Kennzeichnungsverordnung konsequent nutzen, ist eine erhebliche Verbesserung der Luftqualität in den deutschen Innenstädten möglich. Neben den zu erwartenden Verbesserungen beim Feinstaub können Umweltzonen nach Meinung des UBA ferner dazu beitragen, die Belastung von Mensch und Umwelt mit Stickstoffdioxid zu verringern. Auch bei diesem Schadstoff besteht dringender Handlungsbedarf: Derzeit überschreitet rund die Hälfte der innerstädtischen verkehrsnahen Messstationen den ab 2010 einzuhaltenden Stickstoffdioxid-Grenzwert von 40 Mikrogramm/Kubikmeter Luft im Jahresmittel zum Teil drastisch.

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