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So raten die ARAG Experten, nicht mit dem Schulbesuch in der Berufsschule zu schlampen, denn wer wiederholt unentschuldigt den Unterricht versäumt, riskiert eine Abmahnung. Gleiches gilt für unentschuldigtes Fehlen bei der Arbeit: Nach mehrfacher schriftlicher Abmahnung sitzt der Azubi auf der Straße. Auch bestimmte Kleidung oder Frisuren darf der Ausbilder dem Azubi vorschreiben - etwa wenn es um Kundenkontakt oder um die Sicherheit am Arbeitsplatz geht. Gleichzeitig hat der Auszubildende natürlich auch Rechte. So darf er nach Auskunft der ARAG Experten die Lehrstelle sofort kündigen, wenn ihn der Arbeitgeber grob fahrlässig beleidigt oder misshandelt. Auch wenn der Azubi nur die Ablage machen darf, kann er hinwerfen, denn schließlich hat er ein Recht auf eine qualifizierte Ausbildung, bei der er alle für seinen Beruf wesentlichen Kenntnisse erwirbt. Beide Seiten dürfen übrigens in der Probezeit (ein bis drei Monate) das Ausbildungsverhältnis ohne Angabe von Gründen schriftlich beenden.
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