Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

Erfüllte eine rasante Achterbahnfahrt langersehnten Kinderwunsch?

Kaum zu glauben: Nach einer Fahrt auf einer der größten Achterbahnen der Welt ist eine Frau aus Hamm (Westfalen) schwanger geworden und hat ein gesundes Kind zur Welt gebracht. Der bekannte Hamburger Gynäkologe Dr. Thomas Gent (der Landesverbandsvorsitzender des Berufsverbandes der Frauenärzte begleitete mehr als 4.000 Geburten): "Es ist nicht auszuschließen, daß die Befruchtung durch die auftretenden Beschleunigungskräfte der Achterbahn erfolgt ist."Seit vielen Jahren hatte sich das Ehepaar Elbing ein eigenes Kind gewünscht. Doch die Ehe blieb kinderlos. Arnold Elbing (37): "Wir haben uns bei verschiedenen Ärzten untersuchen lassen - niemand konnte uns eine plausible Erklärung geben. Schließlich begannen wir sogar, über eine künstliche Befruchtung oder eine Adoption nachzudenken." Dann der 18. September 2004: An diesem Tag besuchte das Paar im Holiday Park Hassloch (Rheinland-Pfalz) ein "Anti-Angst-Achterbahn" Seminar. Grund: Nayade Elbing (28), gebürtige Kubanerin, wollte endlich angstfrei rasante Fahrattraktionen in Freizeitparks genießen. "Selbst in Disneyland wollte meine Frau nirgendwo einsteigen", erinnert sich Ehemann Arnold.

Vorangegangen war dem Seminartag eine romantische Liebesnacht - und dann, am Nachmittag, als Höhepunkt des Anti-Angst-Seminars - kam es zur Fahrt in einer der spektakulärsten Achterbahnen der Welt. Bei Tempo 120 km/h stürzen die Passagiere der "Expedition GeForce" im Holiday Park Hassloch aus über 60 Metern Höhe senkrecht in die Tiefe - siebenmal erleben sie auf der 1,3 Kilometer langen Strecke sogar Schwerelosigkeit durch den Wechsel von positiven und negativen G-Kräften, die in der Differenz der sechsfachen Erdbeschleunigung entsprechen.

"Ich habe bei dieser verrückten Fahrt an überhaupt nichts gedacht", lacht Nayade Elbing. "Schon gar nicht daran, daß in diesen Sekunden unser Familienglück perfekt werden könnte!" Gewißheit brachte eine Woche später der Test: Die junge Frau war tatsächlich schwanger! Dr. Thomas Gent: "Spermien sind mehr als 48 Stunden lebensfähig. Bedenkt man, was eine Beschleunigungs-Differenz von sechsfacher Erdanziehung im Körper alles bewerkstelligen können, ist es möglich, daß während der Fahrt die Spermien durch die Eileiter gedrückt wurden. Der Abbau von Ängsten durch das Seminar könnte zusätzlich positiv für eine Schwangerschaft gewirkt haben, weil häufig auch psychische Ursachen Grund für Kinderlosigkeit sind."

Einen endgültigen Beweis für die Achterbahn als Schwangerschafts-Garant gibt es natürlich nicht. Familie Elbing ist's egal: Der kleine, jetzt sieben Wochen alte Leandro Elias hat von Papa Arnold längst den Spitznamen "GeForce" bekommen. Und Parkdirektor Wolfgang Schneider freut sich über das Glück der jungen Familie: "Wann immer der kleine Elias in Zukunft den Park besucht - der Junge hat freien Eintritt!" Ein Versprechen, mit dem der Parkdirektor vielleicht nicht allzu voreilig sein sollte: "Eigentlich wollen wir noch ein zweites Kind", sagt Arnold Elbing. "Vielleicht werden wir den nächsten Urlaubs-Sommer in der Nähe des Holiday Park verbringen und dort sehr viel Achterbahn fahren...."

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).