Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

Extra: Spar-Special! Flug, Mietwagen, Ziele & Hotels. Günstig reisen, clever sparen.

Reiseveranstalter, Reeder oder Hoteliers locken mit kostenlosen Serviceleistungen. Doch die Zusatzleistungen sind allzu oft nur leere Werbeversprechen oder kosten Bares, z.B. der frühe Check-in oder die so genannte „Resort Fee" in Hotels. Diese Zusatzgebühr wird z.B. oft für die Nutzung des Pools und anderer Angebote erhoben und kommt auf den Übernachtungspreis obendrauf. Die wohlklingenden Katalogbeschreibungen sollten daher immer genau unter die Lupe genommen werden. Wird eine vom Hotel angebotene Leistung sprachlich eingeschränkt, sollte man gegebenenfalls nachfragen. Auch Sparangebote lohnen sich nicht immer. XXS-Festpreise für Familien sind z.B. oft nur in Reisezeiträumen außerhalb der Ferientermine erhältlich. Das heißt, Familien können das Spar-Angebot gar nicht buchen, wenn die Kinder noch schulpflichtig sind. Wer vor Ort keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sich zudem vorab über Hotelkritiken im Internet informieren, welche Erfahrungen andere Gäste gemacht haben. Mehr Infos zum Service-Check gibt es in der aktuellen Clever reisen! (ab sofort am Kiosk, 5,10 Euro).

Aufgedeckt: So tricksen Fluglinien ihre Passagiere aus Überbuchte Maschinen oder annullierte Flüge: In der EU genießen Passagiere weitreichende Rechte auf Entschädigung - auch die Passagiere von Billigfliegern. Doch viele Fluglinien wollen nicht zahlen und versuchen, ihre Passagiere auszutricksen. Störungen im Flugverkehr werden da gerne mit vorgeschobenen Gründen, wie z.B. mit den Wetterverhältnissen, entschuldigt. Auf Entschädigungsanfragen wird oft erst reagiert, wenn ein Anwalt hilft. Hartnäckigkeit und genaue Dokumentation des fehlerhaften Ablaufes machen sich hier bezahlt. Zudem helfen das LBA (Luftfahrtbundesamt), die Schlichtungsstelle Mobilität oder die Verbraucherzentralen mit Beschwerde-Vordrucken und Tipps weiter. Welche Erfahrungen andere Passagiere mit der jeweiligen Airline gemacht haben, können Sie im größten deutschsprachigen Fluggastbewertungsportal www.airlinetest.com nachlesen. Mehr Infos zu den Tricks der Airlines in der aktuellen Clever reisen! (ab sofort am Kiosk, 5,10 Euro).

Test. Airlines. Upgrade in der Economy Class Mehr Beinfreiheit, besseres Essen und mehr Service - das klingt vielversprechend. Einige Fluggesellschaften bieten ihren Passagieren mehr Komfort gegen Aufpreis in der Ecoclass. Clever reisen! hat die „Premium Economy-Class" der Linien- & Ferienflieger getestet. Bei den Ferienfliegern konnte Condor mit einem komfortablen Sitzabstand punkten und erhielt das Prädikat „Beste Premium Economy Class". Schwach zeigte sich die kanadische Zoom Airlines. Bei den Linienfliegern wurde All Nippon Airways zum Testsieger gekürt. Japan Airlines erhielt zudem das Clever reisen!-Prädikat „Beste Neueinführung". Wenig Punkte für die Premium Economy Class erhielten bei den Linienfliegern Air France und Air New Zealand. Mehr Infos gibt's in der aktuellen Clever reisen! (ab sofort am Kiosk, 5,10 Euro).

Clever reisen 3.08 hat u.a. getestet: >Nobel liegen. Hotel-Suiten zu bezahlbaren Preisen >Tricks für Billigflieger. Umsteiger sparen Bares. >USA. Shopping-Spartricks. Das 1 x 1 für Smart-Shopper >City-Guide Europa. Gut und günstig unterwegs

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).