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„Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit", so Carsten Erdmann, Chefredakteur BERLINER MORGENPOST.
Nach Jauchs Auffassung habe eine schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung vorgelegen. Dagegen machte das Gericht in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass an der Hochzeit aufgrund der anwesenden Prominenz und des Ortes ein berechtigtes öffentliches Interesse bestehe.
Gegen das Urteil kann Günter Jauch Berufung einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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