Alle Pressemeldungen von Arbeitsrecht Dresden.
Rechtsgrundsatz-Arbeitsrecht Dresden
Verletzt Arbeitnehmer betriebliches Eigentum, kommt Haftungsbeschränkung sogar bei grober Fahrlässigkeit in Betracht (Urteil BAG vom 28.10.2010, Az. 8 AZR 418/09).
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Arbeitsrecht Dresden-Arbeitsverträge enthalten oftmals Regelungen, welche rechtlich relevante Inhaltsmängel darstellen. Diese Inhaltsmängel können die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der Regelungen nach sich ziehen.
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A bewirbt sich als Aushilfskraft bei B. Im Bewerbungsgespräch wird A gesagt, sie komme aufgrund ihres Alters nicht in Betracht. Objektiv ist A für die Stelle mit ihrem Alter aber unstreitig geeignet. A verlangt gleichwohl Entschädigung. Das Landesarbeitsgericht spricht ihr in 11. Instanz EUR 1.000,00 Entschädigung zu.
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Arbeitsrecht Dresden
Eine Regelung im Arbeitsvertrag über pauschale Überstundenabgeltung ist unwirksam, wenn sich aus der Klausel nicht der konkrete Umfang der zu leistenden Überstunden ergibt (BAG, Ur¬teil vom 01.09.2010, Az. 5 AZR 517/09).
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Auch bei Krankheit ist Kündigung nur das letzte Mittel. Bei Umverteilung von Verwaltungsaufgaben darf dem Arbeitnehmer kein Nachteil entstehen (Zusammenfassung durch Verfasser; Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.06.2010, Az: 2 AZR 1020/08).
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Wird in einer Stellenanzeige nur ein "junger" Mitarbeiter gesucht, so besteht die Vermu¬tung für eine Diskriminierung älterer Bewerber (BAG vom 19.08.2010,8 AZR 530/09).
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Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden
Ablehnung eines objektiv nicht zu alten Bewerbers rechtfertigt Entschädigung auch dann, wenn Bewerber später doch eingestellt wird (BAG, Urteil vom 18.03.2010, Az. 8 AZR 1044/08)
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Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Chemnitz
Ablehnung eines objektiv nicht zu alten Bewerbers rechtfertigt Entschädigung auch dann, wenn Bewerber später doch eingestellt wird (BAG, Urteil vom 18.03.2010, Az. 8 AZR 1044/08)
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Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden:
Karenzentschädigung bei weit gefasstem Wettbewerbsverbot möglich, wenn Arbeitneh¬mer den wirksamen Teil der Vereinbarung einhält. (BGH, Urteil vom 21.04.2010, Az. 10
AZR 288/09).
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Rechtsgrundsatz Arbeitsrecht Dresden ? Rechtsanwalt Dresden
Für die Prüfung von Regelungen eines Fremdgeschäftsführer-Anstellungsvertrages sind die Vorschriften für Verbraucherverträge anwendbar, § 310 Abs. III BGB. (Bundesarbeitsgericht,
Urteil vom 19.05.2010, Az. 5 AZR 253/09)
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