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Personalüberleitungstarifverträge: Langfristiges Denken zahlt sich aus

Arbeitsrecht | Deutscher Städtetag Personalüberleitungstarifverträge: Langfristiges Denken zahlt sich aus Bei der Privatisierung und Umstrukturierung kommunaler Unternehmen wird von den Beteiligten auf Arbeitgeber- wie auf Arbeitnehmerseite meistens ganz selbstverständlich über einen Personalüberleitungstarifvertrag gesprochen. Die Schwierigkeiten dieser Verträge stecken im Detail. Bochum / Essen, 30. April 2009 – Anlässlich der Hauptversammlung des deutschen Städtetages – „Städtisches Handeln in Zeiten der Krise“ vom 12. bis 14. Mai 2009 in Bochum – erläutert die Arbeitsrechtlerin Inken Hansen aus der Bochumer Kanzlei Aulinger Rechtsanwälte die wichtigsten Fragestellungen zum Thema. 1. Personalüberleitungstarifverträge – worum handelt es sich konkret? Personalüberleitungstarifverträge sind Tarifverträge, die flankierend zu einem Betriebsübergang abgeschlossen werden. Das ist bei einem Wechsel der Mitarbeiter von einem Arbeitgeber (Gemeinde, kommunale Beteiligungsgesellschaft) zu einem anderen Unternehmen (kommunale Beteiligungsgesellschaft, privatwirtschaftliches Unternehmen) der Fall. Diese Verträge sollen zum einen die Rahmenbedingungen dieses Arbeitgeberwechsels festhalten und den Arbeitnehmern einen Überblick über seine Auswirkungen verschaffen. Zum anderen sollen sie sie vor Nachteilen absichern, die im Zusammenhang mit dem Wechsel zu einem privaten Arbeitgeber entstehen könnten. Gerade diese Funktion wirkt der Sorge entgegen, dass Privatunternehmen ihr Handeln allein an ihrem wirtschaftlichen Interesse ausrichten und sich ihr „Profitstreben“ zuungunsten der übernommenen Arbeitnehmer auswirken könnte. 2. Wer schließt den Vertrag ab und für wen hat er Geltung? Der Tarifvertrag wird auf Arbeitgeberseite entweder vom Arbeitgeber selbst oder von dem ihn vertretenden Verband abgeschlossen. Er gilt unmittelbar nur für die Tarifvertragsparteien, das heißt nur für gewerkschaftsangehörige Arbeitnehmer. Häufig enthalten die Arbeitsverträge jedoch umfassende Verweisungsklauseln auf sämtliche beim Arbeitgeber geltenden Tarifverträge. Dann findet auch der Personalüberleitungstarifvertrag auf dieses Arbeitsverhältnis Anwendung. Zur Absicherung jener Mitarbeiter, für die keine derartigen „Jeweiligkeitsklauseln“ gelten, wird in der Regel im Tarifvertrag vereinbart, dass er sämtlichen vom Betriebsübergang betroffenen Arbeitnehmern noch einmal individualvertraglich zugesagt wird. Dieser Zusage stimmen Arbeitgeber meist zu, weil sie zu Gleichbehandlung führt – und auch den massenhaften Eintritt in die Gewerkschaft verhindert. Insofern unterscheidet sich der Tarifvertrag also von einer Betriebs- beziehungsweise Dienstvereinbarung, die ohne weitere Regelung für sämtliche Betriebsangehörigen gilt und deshalb für Arbeitnehmer durchaus von Vorteil sein kann. 3. Ist der Vertrag immer notwendig? Schlägt der Arbeitnehmervertreter dem kommunalen Arbeitgeber etwa einen Personalüberleitungstarifvertrag vor, so ist eines zu beachten: Der Abschluss einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann rechtlich erforderlich sein, der Abschluss eines Tarifvertrages ist dies auf keinen Fall. Wenn bei der Übertragung von Aufgaben auf einen Dritten der bisherige Betrieb gespalten beziehungsweise eine bestehende Dienststelle geteilt wird, kann der zuständige Betriebs- oder Personalrat seine Mitbestimmungsrechte auch gegen den Willen des Arbeitgebers gerichtlich erzwingen. Die Gewerkschaft hat eine solche Möglichkeit nicht. Ein Tarifvertrag ist ausschließlich durch Verhandlungen zu erreichen und nur durch Streik – oder durch politischen Druck – erzwingbar. Sich dessen stets bewusst zu sein ist vor allem bei schwierigen Tarifverhandlungen wichtig: Im Notfall lässt sich die Maßnahme auch ohne Beteiligungen der Gewerkschaft realisieren. Unbestreitbar hat der Personalüberleitungstarifvertrag jedoch den Vorteil, dass er den Mitarbeitern ein starkes Gefühl von Sicherheit vermittelt. Da er schon traditionell bei Privatisierungsvorhaben verhandelt wird, würde das Ablehnen einer solchen Tarifverhandlung die Arbeitnehmerseite verunsichern. 4. Was ist idealerweise Inhalt des Vertrages? Die inhaltliche Ausgestaltung hängt insbesondere davon ab, was Ziel der Umstrukturierungsmaßnahme ist. Ein Kernpunkt ist die Gestaltung der Arbeitsbedingungen nach dem Übergang, beispielsweise die Frage von künftiger Tarifbindung, Übergangsregelungen und Besitzstandswahrung. Wichtig aus Arbeitnehmersicht ist die tarifliche Garantie der betrieblichen Altersversorgung. Sinnvoll können des Weiteren Regelungen zur künftigen betrieblichen Struktur und zur Vertretung der Arbeitnehmer im neuen Unternehmen sein. Da es ein gesetzliches Übergangsmandant des Personalrates im Falle von Privatisierungen nicht gibt, ist eine interessengerechte Lösung für die Zeit bis zur Wahl eines Betriebsrates zu finden. Ähnliches gilt für die Übergangszeit bei Zusammenschlüssen von kommunalen Unternehmen. In beiden Fällen können Tarifverträge diesen Weg ebnen. Im Kern der Verhandlungen stehen jedoch meist Regelungen zur Beschäftigungssicherung, insbesondere Kündigungsverbote nicht nur im sachlichen Zusammenhang mit dem Betriebsübergang, sondern häufig weit darüber hinaus. Auch die künftige Anwendung von Rationalisierungstarifverträgen des öffentlichen Dienstes oder das Recht auf die Rückkehr zum kommunalen Arbeitgeber sind ein probates Mittel der Beschäftigungssicherung. 5. Was sind die Folgen des Vertrags? Bei all diesen Regelungen darf allerdings die Zukunft nicht aus dem Blick geraten. Eine Änderung von Tarifverträgen vor Ablauf ihrer Laufzeit ist in der Regel nur durch Neuverhandlungen und Abschluss eines Änderungstarifvertrages möglich. Und selbst dafür gibt es Grenzen: In bereits erworbene Rechte, wie den Ausschluss ordentlicher Kündigungen, kann beispielsweise nur aus wichtigem Grund eingegriffen werden. Durch Betriebsvereinbarungen können Bestimmungen des Personalüberleitungstarifvertrages nur dann geändert werden, wenn der Tarifvertrag selbst betriebsvereinbarungsoffen gestaltet ist, also solche Änderungen ausdrücklich zulässt. Sogar Vereinbarungen mit Arbeitnehmern, die einer Gewerkschaft angehören, sind unwirksam, sofern sie ungünstigere Bedingungen vorsehen. Die Planung der wirtschaftlichen Zukunft des Unternehmens ist daher im Auge zu behalten, bevor es in seiner Handlungsfähigkeit durch zu weit gehende Zusagen in Personalüberleitungstarifverträgen eingeschränkt wird. INFO: AULINGER Rechtsanwälte ist offizieller Sponsor und Aussteller der 35. Hauptversammlung des Deutschen Städtetags 2009 in Bochum vom 12. bis 14. Mai 2009. Für den fachlichen Dialog stehen die Rechtsanwälte allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der Veranstaltung am Stand Nr. 2. im Foyer // im Eingangsbereich des RuhrCongress – schräg gegenüber dem Stand der Stadt Bochum – gerne zur Verfügung. Informationen im Internet: www.aulinger.eu Über AULINGER Rechtsanwälte: AULINGER Rechtsanwälte ist eine mittelständische Anwaltskanzlei mit 27 Anwälten, davon 8 Notaren, an den Standorten Bochum und Essen. Zu den Mandanten zählen Unternehmer und Unternehmen aller Größen, vom Freiberufler über den Mittelstand bis zu internationalen Konzernen. Auch die öffentliche Hand und kommunale Unternehmen werden laufend vertreten. AULINGER Rechtsanwälte betreuen ihre Mandanten umfassend auf allen Gebieten des Unternehmensrechts, so im Gesellschafts- und Steuerrecht, im Arbeits- und Immobilienrecht, bei Nachfolgeplanung und beim Unternehmenskauf. Daneben verfügt die Kanzlei über besondere Expertise auch in Spezialbereichen, etwa im Kartell- und Vergaberecht, im Infrastrukturrecht, dem Energiewirtschaftsrecht und dem Recht der Telekommunikation. Mit dieser Kombination klassischer Beratungsfelder und aktuellem Expertenwissen genießt die Partnerschaft, die 2008 ihr 60-jähriges Bestehen feiern konnte, einen exzellenten Ruf weit über das Ruhrgebiet hinaus. Pressekontakt: AULINGER Rechtsanwälte, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Jeannette Peters, M.A. ABC-Straße 5, 44787 Bochum, Tel.: 0234-68779-75, Fax: 0234-680642 eMail: presse@aulinger.eu, Internet: www.aulinger.eu

Kategorie: Unternehmen :: 30. April 2009, 17:02Uhr

DooLoad.de launcht MySpace-kompatibles Shop-Widget

Berlin, den 29.04.09 Ab sofort bietet das Musikportal DooLoad.de ein Shop-Widget an, welches auf der eigenen Homepage, allen Portalen, Communities und fortan auch auf dem Social-Network MySpace eingebunden und zum Verkauf eigener Musik genutzt werden kann. „Uns war es wichtig, dass die Netlabel-Künstler und Labels innerhalb kürzester Zeit in der Lage sind, Ihr eigenes Shop-Widget page-ungebunden und weltweit offerieren zu können.“, so Carolin Uhlig, Pressekontakt bei der DooLoad Media GmbH. Der Import der Musik in den Verkaufsplayer lässt sich über das einfach zu bedienende ShopTool der Plattform realisieren, dabei ist jeder Song einzeln für den Verkauf auswählbar. Im Anschluss muss nur noch der fertig generierte HTML Code auf anderen Seiten eingebunden werden und der Verkauf kann beginnen. Die Integration der Produkte in den MP3-Shop von DooLoad.de erfolgt bereits innerhalb von 24 Stunden nach dem technischen Check der Audiodateien, welche über den Upload für den weltweiten digitalen Vertrieb zur Verfügung gestellt werden. Künstler können Ihren Fans Ihre eigene Musik somit bereits wenige Tage nach dem Upload zum Verkauf anbieten. Die Abrechnung der Verkäufe im Shop sowie über den externen Musikplayer erfolgt im Rahmen des Netlabel-Dienstes. Über die Dooload Media GmbH: Als Serviceplattform für Musiker mit der bestehenden Kombination aus Community, Digitalvertrieb & den ArtistTools geht Dooload konsequent den zukunftsweisenden Schritt weg von rein passiver Künstlerselbstdarstellung hin zur aktiven Hilfestellung für die Selbstvermarktung. DooLoad bietet Musikern der neuen Generation die Möglichkeit, ihren musikalischen Werdegang von Anfang an selbst zu gestalten. 2006 von musikbegeisterten Berlinern als Musikcommunity gegründet, agiert das Portal heute als erste deutsche Adresse im Bereich des weltweiten digitalen Vertriebs und des unabhängigen Künstler-Supports. Die Dooload Media GmbH hat ihren Sitz im Medien – und Technologiezentrum (MTC) Adlershof, Berlin. Pressekontakt : Carolin Uhlig Head of PR carolin@dooload.de Web: http://www.dooload.de http://www.dooload.de/presse

Kategorie: Unternehmen :: 30. April 2009, 13:27Uhr

Solider Ertrag durch solides Handwerk

Solider Ertrag durch solides Handwerk. Die [id] Immobilien in Deutschland Aktiengesellschaft kann auf ein ausgeglichenes Geschäftsjahr 2008 zurückblicken. Obwohl sich das gesamtwirtschaftliche Umfeld aufgrund der Finanzkrise im vergangenen Jahr erheblich verschlechterte, ist es der [id] AG gelungen, ihr Immobilienportfolio auszubauen. Mit dem Erwerb von rd. 150 Wohnungen in den Ballungsräumen Berlin und Hamburg konnte die Berliner Immobilien-Aktiengesellschaft trotz der Finanzkrise ihren Wohnungsbestand in zwei wichtigen Zielregionen erweitern. „Das Jahr 2008 ist für die [id] zufriedenstellend verlaufen“, so Manfred Koch, Vorstand der [id] AG. „Neben einem gesunden Wachstum des Bestandes kann unser Unternehmen 2008 auch auf eine positive Ertragsentwicklung zurückblicken, und das ist in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich.“ Einer der Gründe für die positive Ertragslage ist, dass die [id] AG ihre Kernkompetenz bei der Beseitigung von Leerständen deutlich unter Beweis stellen konnte. Leerstände von anfänglich rund 40% wurden durch ein aktives Mietmanagement auf weniger als 10% verringert. „Wir konnten durch die Leerstandsreduzierung innerhalb kurzer Zeit erhebliche Reserven heben. Damit haben wir auch den Netto Cash flow in unserem Unternehmen erheblich steigern können“ so Koch. Für 2009 werden wir an unserer Strategie, der aktiven Bestandsoptimierung festhalten und prüfen derzeit weitere Engagements. Im Hinblick auf die aktuellen, wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden wir künftig mit unserem Team auch dritten, insbesondere Banken und mittelständische Investoren aus dem Ausland, die Bestandsoptimierung anbieten. Im eigenen Bestand wird die [id] Aktiengesellschaft die Loan-to-Value-Quote im laufenden Jahr weiter senken können. Die [id] Immobilien in Deutschland Aktiengesellschaft ist ein mittelständisches Immobilienunternehmen mit einer mittel- bis langfristigen Anlagestrategie und investiert bundesweit renditeorientiert in Gewerbe- und Wohnimmobilien. Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter www.id-ag.com. Berlin, 11. März 2009 [id] IMMOBILIEN IN DEUTSCHLAND A K T I E N G E S E L L S C H A F T Markgrafenstraße 57 D-10117 Berlin T. +49 30 206 5845 0 F. +49 30 206 5845 20 info@id-ag.com www.id-ag.com

Kategorie: Unternehmen :: 28. April 2009, 17:31Uhr

GRANDISSIMO - GRANDE VITAE - Die neue Weinlinie aus Apulien

Mit dem Launch des neuen Grande Vitae präsentiert das Haus Racke eine in Qualität und Ausstattung hochwertige und authentisch italienische Weinlinie, die auf die Ansprüche internationaler Märkte ausgerichtet ist.

Gemäß der Strategie des Hauses Racke, für seine Weine mit qualitätsorientierten Erzeugern zusammenzuarbeiten entstand Grande Vitae aus einem Joint Venture mit der Weinkellerei Torrevento S.r.l. in Apulien, einem der innovativsten Erzeuger des italienischen Südens. Grande Vitae ist damit fest verwurzelt in der langen Weintradition und Weinkultur dieses klassischen Anbaugebietes, das in den letzten Jahren mit außergewöhnlich guten Weinqualitäten von sich reden machte.

Mit einer hocheleganten und stilvollen Ausstattung betont die neue Linie auch optisch ihre Herkunft aus einem klassisch-italienischen Anbauland. Sichtbares Zeichen dafür ist die Abbildung des berühmten Castel del Monte auf dem Frontetikett der Linie.

Gleichzeitig unterstreicht das Portfolio von Grande Vitae auch den Anspruch, die ganze Region Apulien zu repräsentieren. Grande Vitae bietet deshalb eine dreistufige Range, die das Leistungsspektrum apulischer Weine in seiner ganzen Vielfalt und Qualität abbildet.

In der Basislinie der Qualitätsstufe IGT bietet Grande Vitae fünf verschiedene Rebsortenweine. Als international bekannte Rebsorten gehören ein Cabernet Sauvignon, ein Merlot und ein Chardonnay dazu, als bekannteste italienische Rebsorte ein Sangiovese, und mit einem Negroamaro auch eine autochthone, apulische Rebsorte. Alle Weine der Basislinie werden zu einem Preis von 3,99 € im Handel angeboten.

Für gehobene Ansprüche bietet Grande Vitae zwei hochklassige Premiumweine, welche die Qualitätsorientierung der Linie unterstreichen. In der Qualitätsstufe DOC sind dies ein Primitivo di Manduria und ein Nero di Troia Castel del Monte: zwei Weine, die spezifisch die Besonderheiten und Stärken der apulischen Weinregion abbilden. Sie kommen zum Preis von 4,99 € in den Handel.

An der Spitze der neuen Grande Vitae Qualitätspyramide steht ein Riserva Castel del Monte DOC, der Würze und Eleganz der Rebsorte Nero di Troia in sich vereint. Das Spitzenprodukt von Grande Vitae wird zum EVP von 6,99 € angeboten.

Die Vorstellung von Grande Vitae findet auf der ProWein 2009 statt. Zusätzlich zur Einführung auf dem deutschen Markt ist gleichzeitig auch der Vertrieb in vielen Ländern Europas, in den USA, Kanada, Südamerika und Asien vorgesehen. Vor allem der US Markt, wo Grande Vitae von der neu firmierten Cecchetti-Racke Gruppe vertrieben wird, bietet für die neue Linie große Chancen.


Kategorie: Unternehmen :: 20. April 2009, 16:16Uhr

WMF empfiehlt Blanchet Weine - Starkes Aktionsbündel zur Spargelzeit

Zur jährlichen großen Spargelpromotion im deutschen LEH präsentiert Blanchet auch 2009 wieder eine Reihe von flankierenden Werbemaßnahmen, die hohe Aufmerksamkeit beim Verbraucher garantieren. Blanchet wird in der Schaufensterdekoration aller 200 deutschen WMF-Filialen als klassischer Spargelwein präsentiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die neuen Varianten von Blanchet halbtrocken, Riesling, Dornfelder und Dornfelder Rosé, die seit Januar 2009 auf dem Markt sind. Zusätzlich zur Ausstellung in den Schaufenstern kommt Blanchet auch in den WMF Geschäften direkt zum Verbraucher. Ausliegende Broschüren informieren über die Weine, und beim Kauf verschiedener hochwertiger WMF Produkte erhält der Kunde gratis eine Flasche Blanchet halbtrocken dazu. Auch im aktuellen WMF Kundenmagazin „WMF Tafelfreunde“, das den Endverbrauchern kostenlos in allen Filialen zum Mitnehmen angeboten wird, ist Blanchet präsent und weist prominent auf die im Handel laufende Sammelaktion mit den Blanchet Genießerpunkten hin. Das WMF Magazin hat eine Auflage von 70.000 Exemplaren und befasst sich mit den Themen Kochen, Genießen, Dekoration und Lebensart. Aber auch für den Abverkauf im Handel legt Blanchet in der Spargelzeit noch einmal nach: Ab Anfang Mai werden vor über 2.000 Märkten Großflächenplakate mit dem Motto „Begleitung zum Spargelessen gesucht?“ Lust auf Spargel und Blanchet machen.

Kategorie: Unternehmen :: 20. April 2009, 15:19Uhr

Kostenlose „Starthilfe“ für Existenzgründer

Trotz Finanzkrise wagen viele den Schritt in die Selbstständigkeit. Laut Gründungsmonitor 2008 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) starten etwa 70 Prozent aller Gründer als Einzelunternehmer. Neue Aufgaben wie die Erstellung eines Business-Plans, Bankgespräche, Standortwahl und Marktrecherchen bringen die frischgebackenen Selbstständigen, Freiberufler oder Franchise-Nehmer trotz großer Motivation häufig an ihre Grenzen. Wer sein Arbeitspensum nicht richtig einteilt, dem wird es schnell zum Verhängnis. Doch wie wird Arbeit richtig organisiert? Wer erfolgreich gründen will, fragt am besten jemanden, der schon selbst eine eigene Existenz aufgebaut hat. Frank Becker-Böhnke stieg in nur sechs Jahren vom selbstständigen Finanzberater zum Direktor beim AWD auf und hält heute regelmäßig Vorträge zum Thema Zeitmanagement, so zuletzt auf der deGUT 2009 in Berlin. Hier entstand auch die Idee für die Vortrags-Reihe „Starthilfe“. „Viele Gründer haben derzeit keine Mittel, um sich über Arbeitsorganisation zu informieren. Mit kostenlosen Vorträgen will ich ihnen die Möglichkeit geben, sich besser auf dem Markt zu behaupten“, so Becker-Böhnke. Der Schlüssel zum Erfolg sind die richtige Einstellung, Selbstmanagement und Motivation – von der ersten Stunde an. Viele Existenzgründer denken allerdings, dass sie sich Zeitmanagement nicht leisten können. Dabei geht im Vergleich zu Angestellten Zeitverschwendung bei Selbstständigen direkt zu Lasten des eigenen Portemonnaies. Bei erfolgreicher Anwendung von Zeitplanungstechniken lassen sich hingegen 10 bis 20 Prozent Zeit einsparen. Dabei ist es das Ziel, die eigene Arbeit in der vorhandenen Zeit clever und intelligent zu gestalten, Prioritäten zu setzen und Zeitdieben auf die Spur zu kommen. Denn ein Unternehmer muss täglich eine Fülle von Entscheidungen fällen. Das gelingt allerdings nur dann optimal, wenn klar ist, auf welches Ziel hingearbeitet werden soll. „Auch ein Architekt braucht einen Plan, bevor er ein Haus bauen kann“, vergleicht Becker-Böhnke. Wer seinen Zeitplan im Griff hat, arbeitet entspannt und wirkt kompetent auf Kunden. Die 10 wichtigsten Selbstmanagement-Tipps für Existenzgründer: • Nehmen Sie sich beim Businessplan Zeit für umfangreiche Recherchen. Damit spontane Einfälle nicht verloren gehen, haben Sie ein Diktiergerät ständig bei sich. Arbeiten Sie Ihre Geschäftsidee so detailliert aus, dass Berater oder Kreditinstitute beurteilen können, ob Ihre Idee Aussicht auf Erfolg hat. • Analysieren Sie Ihren Alltag mit Hilfe eines Wochenprotokolls. Schreiben Sie auf, zu welcher Stunde Sie was getan haben und benennen Sie Störungen und Zeitdiebe. So haben Sie einen Ausgangspunkt für mögliche Veränderungen. • Erstellen Sie täglich - möglichst vor Feierabend - eine Prioritätenliste für den folgenden Tag und planen Sie immer 1/3 Pufferzeit für Unerwartetes mit ein. Wichtig ist, dass Sie visuell einen Überblick über Ihre anstehenden Aufgaben gewinnen. • Ordnen Sie anstehende Aufgaben nach Prioritäten: A-Aufgaben sind wichtig und dringend (z.B. Schreiben einer Rechnung), B-Aufgaben sind wichtig, aber im Moment nicht dringend (z.B. Erstellung eines Angebots, deren Abgabefrist in ein paar Wochen endet), C-Aufgaben sind notwendig, aber weniger wichtig (z.B. Alltagsaufgaben), und im Papierkorb landet der ganze Rest. Jeder Arbeitstag sollte aus A-, B- und C-Aufgaben bestehen. • Verwenden Sie ein Planungsinstrument, z.B. Kalender, Outlook, To-Do-Listen etc. Unter www.success-4-you.de finden Sie zum Beispiel kostenlose Wochen- und Tagespläne zum Download, mit denen Sie Ihre Zeit systematisch organisieren können. • Starten Sie Ihren Tag mit dem Bearbeiten der (vorabendlich) gesetzten Prioritäten. Erledigen Sie unangenehme wichtige Aufgaben zuerst. Wenn Sie diese vor sich herschieben, kostet das viel Kraft und behindert Ihre sonstige Arbeit. • Erledigen Sie alles, was Sie in fünf Minuten abarbeiten können sofort. Auf diese Weise verhindern Sie, dass Sie bald einen Berg von „Kleinkram“ vor sich herschieben. • Bündeln Sie Arbeitspakete. Rufen Sie Emails nur dann ab, wenn Sie auch die Zeit haben, diese sofort zu bearbeiten. Wer sich ständig unterbrechen lässt, lebt in einer Art Dauerstress und verzettelt sich schnell. • Schaffen Sie sich störungsfreie Zeiten zum effizienten Arbeiten. Benutzen Sie Ihre Mailbox als Sekretärin und lassen Sie jeden Anrufer aufs Band sprechen. Dann können Sie selbst entscheiden, wen und wann Sie zurückrufen. • Delegieren Sie! Lebenspartner oder Freunde sind sicher bereit, Ihnen bestimmte Aufgaben abzunehmen. Ein Teil der Arbeit, z.B. die Buchhaltung oder Reinigungsarbeiten, können Sie an Aushilfskräfte oder Dienstleister abgeben. Die nächsten kostenlosen Vorträge zum Thema „Selbstmanagement für Existenzgründer“, jeweils 19.00 bis 21.00 Uhr 04. Mai 2009 Berlin 05. Mai 2009 München 06. Mai 2009 Frankfurt Interessenten melden sich bitte per Mail unter info@success-4-you.de an. Der genaue Veranstaltungsort wird mit der Teilnahmebestätigung bekannt gegeben. Weitere Informationen finden Sie unter www.success-4-you.de.

Kategorie: Unternehmen :: 20. April 2009, 14:36Uhr

Deutsche Telekom übernimmt Verantwortung

Deutsche Telekom stellt auf der CeBIT ihre weitergehende Corporate Responsibility (CR) vor - Verantwortung in neuen Handlungsfeldern übernommen - Schwerpunkt nachhaltige Kundenlösungen - Gesellschaftliches Engagement fortgesetzt - Telekom zählt zu nachhaltigsten Unternehmen weltweit - Konzern bleibt Vorreiter bei Green IT - Messeauftritt klimaneutral. (weiter)

Kategorie: Unternehmen :: 06. März 2009, 11:59Uhr

9 von 10 verlorene Kunden rückholbar

Verlorene Kunden sind oft vergessene Kunden. Höchstens punktuell kümmert man sich mal um sie. Dabei verlieren manche Unternehmen heute schon 20 bis 30 Prozent ihrer Kunden – Jahr für Jahr. Die professionelle Kundenrückgewinnung muss somit stärker in den Brennpunkt rücken. Sie kann sich zu einem zentralen Wettbewerbsvorteil entwickeln.

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Kategorie: Unternehmen :: 15. Mai 2007, 22:40Uhr

Compliance-Event 2007 - Mit Network Appliance und Ceyoniq auf der rechtssicheren Seite

iner der weltweit führenden Anbieter von Unified Storage-Lösungen Network Appliance (NetApp) und die Ceyoniq, anerkannter Softwarehersteller für Enterprise Content Management, präsentieren das Compliance-Event 2007. (weiter)

Kategorie: Wirtschaft,
Kategorie: Vermischtes,
Kategorie: Technik & Co.,
Kategorie: Unternehmen,
Kategorie: Unternehmen mit C :: 10. Mai 2007, 14:33Uhr


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