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Video on Demand wird zu Videoload Deutsche Telekom startet neue Marke zum Abrufen von Filmen

Die bisherige Video-on-Demand-Plattform www.t-online.de/vod heißt ab sofort Videoload. Der bekannte digitale Dienst, über den sich Filme sowohl ausleihen als auch kaufen lassen, wartet mit den bewährten Funktionen auf. Zum Start von Videoload wird das Kauf-Angebot um Inhalte der Kinderunterhaltungsplattform Jetix erweitert. Bereits im April 2007 konnte das Hollywood Major Studio Universal als langfristiger Content-Partner für das Kauf- und Leihgeschäft gewonnen werden. Das Angebot unter www.videoload.de wird in den kommenden Monaten bis zur CeBIT 2008 sukzessive weiter ausgebaut. Das Leihangebot umfasst zurzeit rund 2 000 Titel und steht allen T-Online Kunden zur Verfügung. Ausgewählte Inhalte lassen sich zusätzlich legal mit einer Brennoption kaufen und herunterladen. Die Filme stehen zeitgleich zum DVD-Verkaufsstart im Handel zum Download bereit und werden zu besonders attraktiven Preisen angeboten. Durch die Kooperation mit der Kinderunterhaltungsplattform Jetix können Kunden künftig bei Videoload deren Inhalte auch kaufen - darunter die neuen Staffeln aus dem „Power Rangers"-Universum wie beispielsweise „Power Rangers Space Patrol Delta". Außerdem werden viele der beliebten Serien wie die klassischen Marvel-Reihen „Spiderman und seine außergewöhnlichen Freunde" und „X-Men" um neue Episoden erweitert.  Nutzer von Videoload zahlen zwischen 1,99 und 4,99 Euro für eine Leihdauer von 24 Stunden. Filmfans können ihren Wunschfilm zum Preis ab 6,99 Euro auch legal erwerben, herunterladen und auf DVD brennen. Die DVD lässt sich auf jedem handelsüblichen DVD-Player abspielen. Im Kaufpreis ist zudem das Nutzungsrecht für weitere Kopien auf anderen PCs und teilweise auch auf portablen Engeräten enthalten. Sowohl die heruntergeladenen als auch die auf DVD gebrannten Filme verfügen über einen Kopierschutz. Beim Streaming beziehungsweise beim Download der Filme fallen Verbindungsgebühren entsprechend des jeweils gewählten Internet-Zugangstarifs an.

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