Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

Wo bin ich? - Lokalisierung über das Handynetz

Die Mobilfunknetze er­möglichen die Lokalisierung von Handys. Das ist gut, wenn man ir­gendwo mit dem Auto auf der Landstraße liegen geblieben ist oder besorgte Eltern wissen wollen, wo sich ihr Kind gerade aufhält. Weniger gut ist es, wenn man damit heimlich überwacht wird. Daher ist es wichtig, die technische Funktionsweise und die rechtliche Grundlage für die Lokalisierung von Mobiltelefonen zu kennen.

Ein eingeschaltetes Handy ist immer in Kontakt mit seinem Mobil­funknetz, beispielsweise dem Vodafone-Netz. So kann es jederzeit Anrufe und Kurznachrichten entgegennehmen. Dazu stellen das Handy und einer der naheliegenden Funkmasten eine Verbindung her. Auf Basis dieser Information wird die Handylokalisierung durch­geführt. Wenn es sich um einen Ballungsraum handelt, sind viele dieser Funkmasten in der Nähe und das Handy kann recht genau lokalisiert werden, falls aber nur wenige Funkmasten in der Umge­bung vorhanden sind, ist die Lokalisierung entsprechend ungenauer.

Lokalisierungsangebote eignen sich für viele Zwecke. Bespielsweise gibt es Suchfunktionen für Freunde oder Kinder, Hinweise auf Ge­schäfte oder Restaurants in der Nähe oder für Unternehmen die Überwachung eines Fuhrparks.

Kritisch ist das so genannte Tracking immer dann, wenn Menschen heimlich und ohne ihre Zustimmung lokalisiert werden. Das ist tech­nisch möglich, aber illegal. Denn die datenschutzrechtlich zwingende Voraussetzung für die Übermittlung und Nutzung von Standortdaten ist die Einwilligung der Betroffenen, heißt es beim Bundesbeauftrag­ten für den Datenschutz in Bonn.

Diese Voraussetzung erfüllt Vodafone bereits seit Einführung der kommerziellen passiven Lokalisierung durch den Einsatz eines spe­ziellen, sogenannten „Privacy Management", welches generell die Basis für die Anmeldung der Kunden zu passiven Lokalisierungs­diensten ist. Findet eine passive Lokalisierung eines Endgerätes statt, so erhält die Person, die im Besitz des Handys ist, nach dem Zufallsprinzip, mindestens aber bei jeder zehnten Lokalisierung eine SMS, in der über die Lokalisierung und die Option, diese abzustellen, informiert wird. Durch diese ergänzende Maßnahme sorgt Vodafone dafür, dass eine missbräuchliche Nutzung passiver Lokalisierungs­dienste nicht möglich ist.

Nur im Notfall oder auf richterlichen Beschluss hin darf jedes Handy auch sofort über die Polizei lokalisiert werden.

Meldung von: Vodafone D2 GmbH

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).