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Die Deutsche Telekom ist auch heute immer noch Marktführer bei festnetzgebundenen Telefonanschlüssen und per Gesetz der Regulierung unterworfen. Sie muss also u.a. die freie Betreiberauswahl per Call by Call und Pre-Selection ermöglichen. Bei der in dieser Woche gestarteten Schaltung der NGN-Anschlüsse ist allerdings kein Call by Call oder Pre-Selection möglich. Es stellt sich die Frage, ob diese Nichtschaltung bei NGN zulässig ist. Hier weichen die Ansichten von Telekom und Bundesnetzagentur erheblich voneinander ab. Der Ex-Monopolist ist der Meinung, dass die Verpflichtung zur freien Betreiberauswahl beim NGN-Anschluss keinen Bestand hat. Die Bundesnetzagentur vertritt hingegen die Ansicht, dass die vorliegende Regulierungsverfügung technikneutral ist und damit auch für NGN-Anschlüsse gilt. "Aufgabe der Bundesnetzagentur und ggf. der Politik in Berlin und Brüssel sollte es nun sein, die Gesetzeslage sowie die genauen Zusammenhänge zu prüfen und im Sinne des Verbrauchers zu reagieren. Denn dieser ist am Ende der große Verlierer, wenn sich die Deutsche Telekom mit diesem technischen Trick aus der Regulierungsverpflichtung stiehlt", lautet die Einschätzung von Bettina Seute.
Zunächst soll es nach Telekom-Angaben allerdings keine aktive Vermarktung der NGN-Anschlüsse geben, sondern nur eine Schaltung auf explizite Nachfrage. Auch Bestandskunden sollen noch nicht betroffen sein. "Derzeit können wir nur allen Kunden der Deutschen Telekom raten, auf einen klassischen Analog- oder ISDN-Anschluss zu bestehen. Diese kosten das gleiche wie NGN, besitzen aber weitaus mehr Sparmöglichkeiten", rät Seute. In den kommenden Jahren wird sich die Vermarktungsstrategie der Deutschen Telekom ändern, da sie plant, ihr Netz bis 2015 komplett auf NGN umzurüsten. Weitere Details zum Thema NGN bei der Telekom lesen Sie unter www.teltarif.de/telekom-schaltet-ngn .
Meldung von: teltarif.de Onlineverlag GmbH
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