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"Verbraucher sollten davon absehen, vorschnell Festnetz- oder DSL-Verträge abzuschließen, die Ihnen an der Haustür, am Telefon oder im Supermarkt aktiv angeboten werden", warnt Martin Müller vom Onlinemagazin www.teltarif.de. Es kann sonst schnell zu übereilten Zusagen kommen, die sich anschließend als Fehlentscheidung herausstellen." Vorsicht ist besonders bei mündlichen Zusagen - etwa am Telefon - geboten, denn für das Zustandekommen eines Vertrages bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Die Angst, bei solchen Vermarktungsaktionen ein Schnäppchen zu verpassen, ist unbegründet. Denn die Produkte können meist auch ganz regulär bestellt werden.
Martin Müller rät: "Bevor sich Verbraucher für ein Angebot entscheiden, sollten sie sich in Ruhe mit dem Kleingedruckten und Konditionen wie monatlichen Kosten oder der Vertragslaufzeit beschäftigen. Wer doch einmal vorschnell oder unbewusst einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen durch eine kurze schriftliche Mitteilung an den Anbieter widerrufen."
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