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Vorsicht beim Kauf von Funktelefonen und bei übereilten Vertragsabschlüssen

Beim Kauf von Schnurlostelefonen für den Festnetzanschluss sollten Verbraucher sich nicht nur über Hersteller, Features und Preis, sondern auch über den Standard des Telefons informieren. Den Grund dafür nennt Thorsten Neuhetzki vom Onlinemagazin www.teltarif.de: "Funktelefone mit dem Standard CT1+ dürfen ab dem 1. Januar 2009 nicht mehr verwendet werden, weil die dafür genutzten Frequenzen dann anderen Anwendungen zugeteilt sind." Geräte mit der Technik CT1+ gelten als günstig und besonders strahlungsarm. Sie sind zum Teil noch im Handel oder auch bei Online-Auktionshäusern wie ebay erhältlich. Wer sie aber trotz des Verbots 2009 weiter nutzt, kann den Betrieb von Handys stören und muss eventuell die Ausfahrt eines Funkmesswagens zur Lokalisierung der Störung bezahlen. Zudem riskiert der Nutzer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren. Thorsten Neuhetzki rät deshalb: "Verbraucher sollten rechtzeitig auf Schnurlostelefone zurückgreifen, die einen anderen Standard als CT1+ unterstützen. Am weitesten verbreitet ist der Standard DECT sowie die strahlungsarme Variante DECT eco."Telefonverträge nicht an der Haustür, am Telefon oder im Supermarkt abschließen

"Verbraucher sollten davon absehen, vorschnell Festnetz- oder DSL-Verträge abzuschließen, die Ihnen an der Haustür, am Telefon oder im Supermarkt aktiv angeboten werden", warnt Martin Müller vom Onlinemagazin www.teltarif.de. Es kann sonst schnell zu übereilten Zusagen kommen, die sich anschließend als Fehlentscheidung herausstellen." Vorsicht ist besonders bei mündlichen Zusagen - etwa am Telefon - geboten, denn für das Zustandekommen eines Vertrages bedarf es nicht zwingend der Schriftform. Die Angst, bei solchen Vermarktungsaktionen ein Schnäppchen zu verpassen, ist unbegründet. Denn die Produkte können meist auch ganz regulär bestellt werden.

Martin Müller rät: "Bevor sich Verbraucher für ein Angebot entscheiden, sollten sie sich in Ruhe mit dem Kleingedruckten und Konditionen wie monatlichen Kosten oder der Vertragslaufzeit beschäftigen. Wer doch einmal vorschnell oder unbewusst einen Vertrag abgeschlossen hat, kann diesen in vielen Fällen innerhalb von 14 Tagen durch eine kurze schriftliche Mitteilung an den Anbieter widerrufen."

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