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Liegt eine vermeintlich zu hohe Rechnung vor, sollte sich der Kunde an den Anbieter wenden, der den fraglichen Betrag in Rechnung gestellt hat, und einen Einzelverbindungsnachweis anfordern. Die genauen Kontaktdaten sind in aller Regel auf der Telefonrechnung zu finden. Ist der Kunde auch nach Prüfung des Einzelverbindungsnachweises noch der Ansicht, dass der Rechnungsbetrag falsch ist, sind einige wichtige Dinge zu beachten. "Zunächst ist es empfehlenswert, die Ungereimtheiten noch einmal mit dem Anbieter direkt zu klären und eine Einigung zu erzielen. Parallel sollte die Rechnung bezahlt werden, allerdings abzüglich der fraglichen Posten", erläutert Seute. Über die Kürzung muss sowohl der betroffene Anbieter, beispielsweise ein Call-by-Call-Unternehmen, als auch der Rechnungssteller, wie die Deutsche Telekom, informiert werden. So wird sicher gestellt, dass diejenigen Anbieter, die korrekt abgerechnet haben, ihr Geld ordnungsgemäß erhalten. Ebenso sind weiterhin alle Dienste am betroffenen Anschluss problemlos nutzbar. Für etwaige spätere Rechtsstreitigkeiten muss der gesamte Vorgang gut dokumentiert werden.
Neben falschen Telefonrechnungen kommt es leider immer öfter vor, dass Kunden unseriöse Zahlungsaufforderungen von fragwürdigen Telefon- oder Internet-Diensten erhalten. "Der Kunde erhält eine Rechnung über einen höheren zweistelligen Betrag für ein vermeintlich abgeschlossenes Abonnement. Zahlt er diesen nicht, folgen bedrohlich klingende Schreiben z. B. von Anwälten oder Inkasso-Forderungen, die den Opfern Angst einjagen sollen", weiß Seute. Viele bezahlen den geforderten Betrag, um sich weiteren Ärger zu ersparen, oder kündigen gar den nie geschlossenen Vertrag. Meist liegt aber gar kein rechtsgültiger Vertrag vor, so dass es auch keine Grundlage für eine Zahlungsaufforderung gibt.
Weitere Details zur richtigen Vorgehensweise bei falschen Rechnungen oder ungewünschten Abonnements lesen Sie in unserer aktuellen Meldung unter www.teltarif.de/rechnungsfehler
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