Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

Bundesnetzagentur prüft Herstellererklärung der DocuWare AG

Die Bundesnetzagentur hat die Herstellererklärung der DocuWare AG im Amtsblatt Nr. 4/2008 veröffentlicht. Damit ist das Softwarehaus der erste Hersteller eines Dokumentenmanagement-Systems, der diese Veröffentlichung aufweisen kann. DocuWare 5 unterstützt die qualifizierte elektronische Signatur gemäß EU-Richtlinie schon im Standardumfang.

Das Signaturgesetz (SigG) regelt den rechtlichen Rahmen für die Erstellung und Verwendung elektronischer Signaturen sowie für die Erbringung von Signatur- und Zertifizierungsdiensten. Gemäß einer Novelle des Signaturgesetzes vom 11. Januar 2005 müssen alle Hersteller bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) eine Erklärung abgeben, dass ihr Produkt für qualifizierte elektronische Signaturen den Anforderungen des Signaturgesetzes genügt.

Die von der DocuWare AG eingereichte Spezifikation dokumentiert, dass das Dokumentenmanagement-System DocuWare 5 über eine integrierte Signaturkomponente verfügt, die allen geforderten Sicherheitszielen gerecht wird. DocuWare-Vorstand Jürgen Biffar: „Wir sind stets darauf bedacht, dass unser DMS allen Gesetzesanforderungen genügt und unterziehen unsere Software allen Prüfungen, die unseren Anwendern Sicherheit geben. Mit Veröffentlichung der Herstellererklärung im Amtsblatt der Bundesnetzagentur ist uns nun auch von amtlicher Seite bestätigt worden, dass DocuWare 5 alle Anforderungen des Signaturgesetzes erfüllt." Die aktuelle Produktgeneration unterstützt schon im Standardumfang neben der einfachen auch die fortgeschrittene und die qualifizierte elektronische Signatur gemäß EU-Richtlinie. Ergänzend zu den individuellen personenbezogenen Signaturen lassen sich mit DocuWare 5 auch Massensignaturen und elektronische Zeitstempel erzeugen.

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).