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Alles, was Recht ist: Neues eBay Rechtsportal erklärt Regeln für den Online-Handel

Mit dem neuen Rechtsportal bietet eBay (www.ebay.de) seinen Mitgliedern ab sofort einen zusätzlichen Service. Unter der Adresse www.ebay.de/rechtsportal informiert eBay alle, die auf dem Online-Marktplatz handeln oder handeln wollen, über die dabei geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen.Das Portal erläutert nach Themenfeldern geordnet und in speziellen Rubriken für Käufer, private Verkäufer und gewerbliche Händler wichtige rechtlich relevante Grundbegriffe und Abläufe auf dem eBay-Marktplatz.

Die Rubrik "Allgemeine Informationen" behandelt Fragen, die alle eBay-Mitglieder betreffen, beispielsweise ab wann ein Vertragsabschluss vorliegt, welche Artikel bei eBay nicht angeboten werden dürfen und was bei der Abgabe von Bewertungen zu beachten ist. Dazu kommen separate Rubriken für Käufer, private und gewerbliche Verkäufer - so erhält jeder rasch einen Überblick über die ihn betreffenden Themen.

Gebote, Gewerbe, Garantien

Mit dem neuen Rechtsportal kommt eBay dem gestiegenen Informationsbedarf über Rechtsfragen beim Online-Handel entgegen. "Durch die zunehmende Bedeutung des Online-Handels wird es immer wichtiger, Regeln, Rechte und Pflichten beim Kaufen und Verkaufen von Artikeln auf dem eBay-Marktplatz zu kennen. Über das Rechtsportal können sich unsere Mitglieder jederzeit schnell einen Überblick über die Rechtslage und Rechtsfragen im Online-Handel verschaffen", sagt Dr. Matthias Leonardy, Leiter der Rechtsabteilung bei eBay in Deutschland.

So werden Käufer beispielsweise über die rechtlichen Grundlagen bei der Abgabe von Geboten und über ihr Widerrufs- oder Rückgaberecht gegenüber gewerblichen Verkäufern informiert. Private Verkäufer erhalten unter anderem Antworten auf die Fragen, was gilt, wenn der Artikel beim Versand verloren geht und welche Gewährleistungsrechte der Käufer hat. Gewerbliche Verkäufer informiert das Portal über Themen wie Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuerrecht, Informationspflichten nach dem Fernabsatzrecht, Gewährleistung und Garantie, Pflichten nach der Preisangabenverordnung, Werbung mit Preisvergleichen, Markenrecht und Abmahnungen im Wettbewerbsrecht. Auch das richtige Vorgehen in Streitfällen sowie mögliche Konsequenzen bei Rechtsverstößen werden im Rechtsportal thematisiert.

eBay ist der weltweite Online-Marktplatz. Seit seiner Gründung in den USA im Jahr 1995 hat sich eBay zu einer dynamischen Gemeinschaft entwickelt, die im Internet mit Gütern und Dienstleistungen aller Art handelt. Privatpersonen und Unternehmen sorgen dafür, dass täglich Millionen von Artikeln in verschiedensten Kategorien ge- und verkauft werden. Ob für den regionalen, nationalen oder internationalen Verkauf - eBay bietet maßgeschneiderte Lösungen für den erfolgreichen Internet-Handel in 33 Märkten überall auf der Welt. Damit erschließt eBay der stetig wachsenden Internetgemeinschaft den weltweiten Online-Handel. Seit 1999 ist eBay in Deutschland (www.ebay.de) vertreten. Der Unternehmenssitz der eBay GmbH ist in Dreilinden/Berlin.

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