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Aschewolke: Hotelgäste können nur auf Kulanz hoffen

Top hotel: Flugausfälle kein Grund für Storno / Hilfe nur mit ReiserückstrittsversicherungChaos im europäischen Reiseverkehr: Zehntausende Fluggäste sind gestrandet und können ihre reservierten Hotelzimmer nicht in Anspruch nehmen. Die massiven Flugausfälle sind aber kein Grund für eine kostreie Stornierung. Dies berichtet die Fach-Illustrierte "Top hotel" in ihrer Onlineausgabe (www.tophotel.de).

Durch eine verbindliche Buchung oder Bestellung eines Hotelzimmers sei ein gegenseitiger Vertrag zustande gekommen. Darauf weist der Dehoga-Bundesverband hin. Dieser Vertrag bestünde weiter. Betroffene Hotelgäste sollten daher genau die vereinbarten Rücktritts- bzw. Stornierungsbedingungen und gegebenenfalls die Konditionen ihrer Reiserücktrittsversicherung prüfen. Im Falle eines Rücktrittes bzw. einer Stornierung sollte schnellstmöglich mit dem Hotel Kontakt aufgenommen werden, rät der Branchenverband.

"Wir hoffen, dass die massiven Beeinträchtigungen des Flugverkehrs in Europa durch Vulkanausbruch bald vorüber sind", so Dehoga-Sprecherin Stefanie Heckel "Denn eines ist klar: Sollte das Risiko weiter bestehen und sollten damit weitere Flugstreichungen notwendig werden, hätte das sehr nachteilige Auswirkungen für den Reiseverkehr und damit auch für unsere Hotels in Deutschland."

Unternehmensprofil:
"Top hotel" ist die renommierte Fachzeitschrift für das Hotelmanagement in Deutschland. Das Magazin erscheint zehn Mal im Jahr im Freizeit-Verlag Landsberg, einem Unternehmen der LPV Lebensmittel Praxis Verlag Neuwied GmbH. In diesem Verbund erscheinen u.a. auch "Die KÜCHE", "Catering inside", "Convenience Shop" und "Lebensmittel Praxis".
Weitere Informationen:
www.tophotel.de
www.lebensmittelpraxis.de

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