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Zahnzusatzversicherung: Neues zur Beitragsanpassung zum 01.01.2011

Bei der Zahnzusatzversicherung muss der Kunde mittlerweile häufiger mit einer Beitragsanpassung rechnen. Grund sind die gestiegenen Kosten bei der Leistungsabrechnung. Als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die Zahnzusatzversicherung in den letzten Jahren längst etabliert. ...Als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung hat sich die Zahnzusatzversicherung in den letzten Jahren längst etabliert. Viele Bürger nutzen diese Art der Absicherung, um die hohen Kosten für Zahnersatz abdecken zu können. Viele Gesellschaften bieten Tarife mit den unterschiedlichsten Leistungen an: ob die Erstattung für Kieferorthopädie, Leistungen für die professionelle Zahnreinigung oder Zuschüsse zum hochwertigen Zahnersatz - es bleibt eigentlich kein Wunsch offen.

Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html

In den letzten Jahren ist es aufgrund vieler Abrechnungen mehrfach zu Beitragsanpassungen in diesem Bereich gekommen. Nun werden in der Zahnzusatzversicherung erneut zum 01.01.2011 verschiedene Tarife angepasst - sehr zum Leidwesen der Kunden. Teilweise wurde bereits in der Vergangenheit bis zu 35 Prozent Beitragszuschlag erhoben.

Der Grund ist sicherlich in der Vielzahl der eingereichten Rechnungen zu suchen. Seit rund fünf Jahren läuft nun schon der Ansturm auf die Zahnzusatzversicherung, nun kommen die ersten die Rechnungen. Folglich steigen die Kosten der Zahnzusatzversicherung. In mancherlei Hinsicht fehlten noch die Erfahrungswerte im Bereich der Kostenerstattung.

Die Schweizer CSS wird zum 01.01.2011 erneut die Beiträge anpassen. Nach einer moderaten Erhöhung zum 01.01.2010 fällt diese nun deutlich aus: Teilweise bis zu 25 Prozent Anpassung müssen die Kunden nun hinnehmen. Da die CSS nach Ablauf der Allgemeinen Wartezeit keine Leistungsstaffelung hat, können Kunden nach acht Monaten Rechnungen in unbegrenzter Höhe einreichen. Dieses führt naturgemäß zu hohen Kostenerstattungen.

Die ARAG hat zu Jahresbeginn aus dem Ergänzungstarif 283 den Z50/90 im Bereich der Zahnzusatzversicherung eingeführt als Ergänzung zu den etablierten Tarifen Z70 und Z100. Bereits jetzt muss für die weiblichen Kunden der Beitrag im Tarif Z50/90 angepasst werden - wenn auch nur geringfügig.

Bei der Barmenia wurde zum 01.01.2009 und zum 01.01.2010 der Alttarif Barmenia ZG angepasst - die Kosten sind dort aus dem Ruder gelaufen. Bereits zum dritten Mal in Folge wird auch zum 01.01.2011 erneut der Beitrag für diese Zahnzusatzversicherung angepasst. Problem ist hier auch die fehlende Leistungsstaffelung. Nach wie vor konnten Kunden sofort nach der Wartezeit ihre Rechnungen in unbegrenzter Höhe einreichen. Der Nachfolgetarif ZGPlus hat diese Leistungsstaffelung (über fünf Jahre) und soll vorerst auch vom Beitrag stabil bleiben.

Bildquelle: Thommy Weiss, www.pixelio.de

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