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Wenn Zähne aus der Reihe tanzen

In welchem Alter zum Kieferorthopäden? / Fehlstellungen frühzeitig vom Experten untersuchen lassenZu einem attraktiven Gebiss gehören nicht nur gesunde, sondern vor allem gerade Zähne. Deshalb zählt neben regelmäßigen Kontrollterminen beim Zahnarzt auch der Gang zum Kieferorthopäden zur empfohlenen Prophylaxe. Häufig stellt sich jedoch die Frage nach dem optimalen Zeitpunkt für den Erstbesuch oder Beginn einer kieferorthopädischen Therapie. Zeigen sich nicht bereits vorher Unregelmäßigkeiten in der Zahnstellung, sollten Eltern die Zähne ihres Nachwuchses spätestens im Alter von zehn Jahren von einem Fachmann in Augenschein nehmen lassen. „Unsere jungen Patienten befinden sich dann in der zweiten Hälfte des Wechsels vom Milchzahngebiss zu den permanenten Zähnen. Da auch die Knochen noch wachsen, ist eine Korrektur des Kiefers und der Zahnstellung in dieser Zeit besonders günstig“, erläutert Dr. Achim Nesselrath, Kieferorthopäde aus Ratingen und Bundesvorstand des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK). Im Normalfall erhalten Kinder und Jugendliche dann bei Bedarf zwischen dem neunten und 14. Lebensjahr eine Zahnspange.

Therapiebeginn bereits im frühen Kindesalter möglich

Lassen sich jedoch bereits im Kleinkindalter ausgeprägte Fehlstellungen im Milchzahngebiss erkennen, kann eine kieferorthopädische Behandlung in Einzelfällen bereits ab dem vierten Lebensjahr beginnen. Hierzu zählen angeborene Fehlbildungen wie eine Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte oder Zahnfehlstellungen, beispielsweise ein offener Biss im Frontzahnbereich. Auch starke Fehlbisse kommen für eine kieferorthopädische Frühbehandlung infrage, zum Beispiel bei Kreuz- oder einem umgekehrten Überbiss. Mit Therapiebeginn sollten Eltern in diesen Fällen nicht bis zum Jugendalter warten, denn Fehlstellungen dieser Art können die körperliche Entwicklung des Kindes beeinträchtigen. Zudem stellt sich die Behandlung zu einem späteren Zeitpunkt deutlich aufwendiger dar.

Gerade Zähne unabhängig vom Alter

Falls in Kindheit oder Jugend eine kieferorthopädische Korrektur eventuell nicht stattfand, müssen sich auch Erwachsene nicht mit schief stehenden Zähnen abfinden. Denn kieferorthopädische Behandlungen können so lange vorgenommen werden, wie alle Zähne fest im Kiefer sitzen. Aufgrund des abgeschlossenen Knochenwachstums lässt sich bei Erwachsenen allerdings einzig die Stellung der Zähne, nicht jedoch die des Kiefers ändern. Bleiben Lücken in Zahnreihen zunächst längere Zeit unversorgt, können kieferorthopädische Maßnahmen im Erwachsenenalter eine Notwendigkeit darstellen. „Denn Zähne wandern bei Lücken im Gebiss nach vorn, sodass beispielsweise vor Setzung eines Implantats zunächst die Stellung der Zähne wieder gerichtet werden muss“, so Dr. Nesselrath. Mithilfe der modernen Kieferorthopädie wie der sogenannten Lingualtechnik oder Invisalign bieten sich Erwachsenen mittlerweile verschiedene, für Außenstehende fast unsichtbare Methoden, ein strahlendes Lächeln zu erlangen.

Unternehmensprofil:
Die kieferorthopädische Gemeinschaftspraxis Dr. Achim G. Nesselrath, Dr. Gudrun Berger und Dr. Felicitas Tritz-Rommerskirchen in Ratingen besteht mittlerweile seit mehr als zehn Jahren. In modernen, hell und offen gestalteten Praxisräumen und hauseigenem zahntechnischem Labor verhilft Dr. Nesselrath mit seinem erfahrenen Team nicht nur Kindern und Jugendlichen zu geraden Zähnen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet die kieferorthopädische Behandlung von Erwachsenen mit unauffälligen ästhetischen Methoden wie der Lingualtechnik oder Invisalign. Neben seiner Tätigkeit in der Praxis ist Dr. Nesselrath Bundesvorstand des Berufsverbandes der Deutschen Kieferorthopäden (BDK) und außerdem als Fachbuchautor tätig. 2003 erhielt Dr. Nesselrath darüber hinaus die Ermächtigung zur Ausbildung von Kieferorthopäden.

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