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Selbstanzeige im Finanzstrafverfahren - Reformüberlegungen 2010

Selbstanzeige bei unterlassener Anzeige einer Schenkung nur befristet möglichBei anzeigepflichtigen Schenkungen (drei Monate ab Schenkung muss angezeigt werden!) kann nach derzeitiger Rechtslage nur binnen einem Jahr nach Ablauf der Dreimonatsfrist Selbstanzeige erstattet werden.

Aufgrund des geringen Unrechtsgehaltes unterlassener Schenkungsanzeigen wird aktuell andiskutiert, die Befristung von einem Jahr zu streichen und dem allgemeinen Selbstanzeigen-Regulativ zu unterstellen, wonach Selbstanzeigen grundsätzlich - unter bestimmten weiteren Voraussetzungen - unbefristet möglich sind.

StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand und der Rechtsanwaltskanzlei NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in kaum keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.

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Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:

Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen sowie KMU bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen: Finanzstrafverfahren, Immobilienbesteuerung, Stiftungsbesteuerung, Rechtsformoptimierung, Umgründungen, Internationales Steuerrecht.

StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand sowie Gründer von NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.

Wir beraten und vertreten Sie in Finanzstrafverfahren vor Gerichten gleichermaßen wie vor Finanzstrafbehörden.

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