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Finanzstrafrecht für Privatstiftungen

Finanzstrafrechtliche Sanktion bei Verletzung der Offenlegungspflichten bei PrivatstiftungenDer Entwurf des Abgabenänderungsgesetzes 2010 vom 10. März 2010 verpflichtet Privatstiftungen ab 1.7.2010, Stiftungsurkunden, Stiftungszusatzurkunden sowie verdeckte Treuhandschaften der Finanzverwaltung offenzulegen.

Eine Verletzung dieser Offenlegungsverpflichtungen wird - neben dem Verlust der begünstigten Besteuerung nach § 13 KStG - als Finanzordungswidrigkeit geahndet werden.


Zusätzlich soll eine Verdachtsmeldung des zuständigen Finanzamtes an die Geldwäschemeldestelle beim Bundesministerium für Inneres erfolgen.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

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nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater
Hainburgerstraße 20/7
1030 Wien
Tel.: +43 (01) 715 22 65-0
E-mail: nagy@nagy-germuth.at
website: www.nagy-germuth.at

NAGY Rechtsanwälte
E-mail: office@nagy-rechtsanwaelte.at
website: www.nagy-rechtsanwaelte.at

Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:

Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen sowie KMU bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen: Finanzstrafverfahren, Immobilienbesteuerung, Stiftungsbesteuerung, Rechtsformoptimierung, Umgründungen, Internationales Steuerrecht.

StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand sowie Gründer von NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.

Wir beraten und vertreten Sie in Finanzstrafverfahren vor Gerichten gleichermaßen wie vor Finanzstrafbehörden.

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