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Die HVB hatte im Oktober 2006 mit den Stimmen des Großaktionärs Unicredit beschlossen, die Wiener Tochter Bank Austria Creditanstalt (BA-CA) für rund 12,5 Milliarden Euro an die Konzernmutter in Mailand zu verkaufen. Diverse Minderheitsaktionäre der HVB hatten diesen Preis als zu niedrig bezeichnet.
Insgesamt gingen vor Gericht rund 50 Klagen gegen den Verkauf ein. Die Kleinaktionäre setzten zudem vor Gericht durch, dass der Bonner Rechtsanwalt Thomas Heidel als „besonderer Vertreter" der HVB interne Unterlagen zum Verkauf der BA-CA einsehen durfte.
Diese Dokumente belegen unter anderem, dass die sogenannte „Fairness Opinion" der Citigroup, die die Angemessenheit des Verkaufspreises bestätigen sollte, einen expliziten Hinweis enthielt, dass die Citigroup nicht geprüft habe, ob der Erwerber der BA-CA-Anteile eine Kontrollprämie zahlen müsste. Ein solcher Zuschlag für einen Mehrheitserwerb wird beim Kauf am freien Markt häufig gezahlt. Die von Heidel entdeckten Unterlagen belegen auch, dass Mitarbeiter der HVB-Rechtsabteilung versucht hatten, die Citigroup zur Streichung der entsprechenden Passage zu bewegen.
Ihrem Aufsichtsrat gegenüber führten die Vorstände der HVB die Fairness Opinion als Beleg dafür an, dass der Verkaufspreis für die BA-CA-Anteile angemessen sei. Die Stellungnahme der Citigroup wurde nach Heidels Recherchen aber im Aufsichtsrat weder verteilt noch verlesen.
„Das Verhalten der HVB-Vorstände gegenüber ihrem Aufsichtsrat könnte ein Fall für den Staatsanwalt sein", sagte ein mit dem Fall vertrauter Jurist dem manager magazin. Die HVB wollte den Sachverhalt mit Blick auf das laufende Gerichtsverfahren nicht kommentieren, wies aber insbesondere den Vorwurf zurück, Organe der Bank seien getäuscht worden.
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