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Porsche hatte im Oktober 2004 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof dagegen geklagt, dass die Frankfurter Wertpapierbörse für die Zulassung zum Prime Standard Quartalsberichte verlangt. Der zuständige Verwaltungsgerichtshof Hessen hatte in seinem Urteil die Revision zum Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich zugelassen. Daraufhin ist Porsche im vergangenen Jahr in Revision gegangen.
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