Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

E10-Kraftstoff: Freigabe für fast alle Skoda-Fahrzeuge

Die Ottomotoren in Fahrzeugen der Marke Skoda sind unabhängig vom Modelljahr bis auf wenige Ausnahmen für den Betrieb mit den genormten E10-Kraftstoffsorten geeignet, die zukünftig an deutschen Tankstellen angeboten werden sollen. Skoda-Kunden können damit die neuen Kraftstoffsorten Normal E10 und Super E10 verwenden, die nach entsprechender gesetzlicher Regelung bis zu zehn Prozent Ethanol enthalten.

Ausnahmeregelungen gelten für Octavia II-Modelle mit FSI-Motoren aus den Bauzeiträumen 2004 bis maximal 2006, die wie bisher mit Super Plus betankt werden müssen. Für den Kunden entsteht demnach kein Nachteil. Ob in Ausnahmefällen auch Super E10 verwendet werden kann, wird derzeit noch geprüft. Super Plus-Pflicht gilt ebenso für alle Motoren, für die diese Benzinart bisher schon vorgeschrieben war.

Für den auf dem deutschen Markt nie angebotenen Fabia I mit 1,0 l 37 kW-Motor wird bei Bedarf eine kostengünstige Kundendienst-Lösung zur Umrüstung angeboten.

Für den Felicia, 1994-2001, gilt: Der Motor 1,6 l 55 kW befindet sich noch in der Laborprüfung. Beim Motor 1,3 l OHV mit 40 und 50 kW müssen Teile des Druckreglers ersetzt werden.

In der Prüfung befinden sich auch die Motoren vorangegangener Modelle (Forman, Favorit etc.). Der Bestand dieser Fahrzeuge in Deutschland ist allerdings gering.

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).