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Audi-Fahrzeuge ab 1992 nahezu komplett für geplanten E10-Kraftstoff geeignet

Alle Fahrzeuge der Marke Audi ab dem Baujahr 1992 sind, bis auf wenige Ausnahmen, für den Betrieb mit den geplanten E10-Kraftstoffen geeignet. Eine Verwendung dieser neuen Kraftstoffe, die künftig nach gesetzlicher Regelung bis zu 10% Ethanol enthalten können, ist damit für die Kunden von Audi problemlos möglich. Nach Plänen der Bundesregierung sollen diese Kraftstoffsorten ab Januar 2009 an deutschen Tankstellen angeboten werden.

Nicht geeignet sind die neuen Kraftstoffsorten Normal E10 und Super E10 für Fahrzeuge mit FSI-Saugmotoren der ersten Generation. Das sind im Detail der A2 1.6 FSI der Modelljahre 2002 bis 2006, der A3 1.6 FSI sowie der A3 und A4 mit dem 2.0 FSI der Modelljahre 2001 bis 2004. Diese Fahrzeuge sind auf Super Plus nach DIN 51626-2 angewiesen. Mit Standheizung ausgerüstete Audi A4 mit Ottomotor der Baujahre 2000 - 2007 sollten in der Betriebsphase der Standheizung gleichfalls mit Super Plus betankt werden.

Grund dafür ist, dass Kraftstoff führende Bauteile, insbesondere Kraftstoffhochdruckpumpen und Kraftstoffrails dieser Motoren bei Einsatz der neuen E10-Kraftstoffsorten ausfallen können. Den Kunden entsteht aber kaum ein Nachteil, da die Fahrzeuge in der Regel für den besonders verbrauchsgünstigen Einsatz von Super Plus-Kraftstoffen ausgelegt sind.

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