Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

Keine Sonderregeln für Volkswagen

Die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, hat das Bundesjustizministerium aufgefordert, den Entwurf für ein neues VW-Gesetz zurückzuziehen.In einem Brief an Ministerin Brigitte Zypries erklären der Vorstandsvorsitzende Dr. Wendelin Wiedeking und sein Stellvertreter und Finanzchef Holger P. Härter, dass nach ihrer Auffassung die Pläne des Justizministeriums dem EuGH-Urteil vom 23. Oktober 2007 widersprechen. Es sei nicht ersichtlich, warum für Volkswagen weitreichendere Regeln gelten sollen als für andere Unternehmen. Ein neues VW-Gesetz würde die Bedingungen für den Wirtschaftsstandort verschlechtern und unserem Ansehen in Europa und der Welt massiv schaden.

Wiedeking und Härter weisen in ihrem Schreiben vor allem auf die mit einem möglichen VW-Gesetz entstehende Ungleichbehandlung der deutschen Unternehmen hin. Wörtlich heißt es dazu: „Wenn das Justizministerium tatsächlich der Auffassung sein sollte, dass die allgemein gültigen Regeln des Aktiengesetzes, des Mitbestimmungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes nicht ausreichen, dann müssten Sie konsequenterweise die geplanten gesetzlichen Verschärfungen generell für die Unternehmen geltend machen. Die Diskussion müssten Sie dann allerdings mit allen Repräsentanten der deutschen Wirtschaft führen und wir können uns nicht vorstellen, dass die Bundesregierung dafür großen Beifall bekommen würde."

Das Schreiben, dem als Anlage ein Rechtsgutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer beigelegt wurde, ging ebenfalls an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden des Bundestages, an die Ministerpräsidenten der Länder, den Präsidenten des BDI sowie den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG.

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).