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Wiedeking und Härter weisen in ihrem Schreiben vor allem auf die mit einem möglichen VW-Gesetz entstehende Ungleichbehandlung der deutschen Unternehmen hin. Wörtlich heißt es dazu: „Wenn das Justizministerium tatsächlich der Auffassung sein sollte, dass die allgemein gültigen Regeln des Aktiengesetzes, des Mitbestimmungsgesetzes und des Betriebsverfassungsgesetzes nicht ausreichen, dann müssten Sie konsequenterweise die geplanten gesetzlichen Verschärfungen generell für die Unternehmen geltend machen. Die Diskussion müssten Sie dann allerdings mit allen Repräsentanten der deutschen Wirtschaft führen und wir können uns nicht vorstellen, dass die Bundesregierung dafür großen Beifall bekommen würde."
Das Schreiben, dem als Anlage ein Rechtsgutachten der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer beigelegt wurde, ging ebenfalls an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden des Bundestages, an die Ministerpräsidenten der Länder, den Präsidenten des BDI sowie den Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG.
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