Pressemeldung veröffentlichen! | Kategorien | Archiv | Über/Impressum

nächster Artikel | vorheriger Artikel

Vereinfachte Besteuerung fördert Mitarbeiterbeteiligung

Mitarbeiterbeteiligung in KMU - Es geht auch anders
Das MittelstandsWiki
Das MittelstandsWiki
Berlin – Für die Beteiligung von Mitarbeitern an ihren Unternehmen müssen in Deutschland keine neuen gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht werden. Vielmehr müssten die bestehenden Regelungen ausgeschöpft werden, schreibt Prof. Dr. Jörn-Axel Meyer vom Deutschen Institut für kleine und mittlere Unternehmen (DIKMU) in einem Beitrag für das Unternehmensportal MittelstandsWiki.de. Beispielsweise sollten Gewinnerträge aus der Mitarbeiterbeteiligung nicht stärker besteuert werden als andere Kapitalerträge.

Allerdings dürfe unternehmerisches Handeln nicht außer Kraft gesetzt werden. Wer sich am Erfolg einer Firma beteiligen wolle, müsse notfalls auch Verluste tragen. Dies könne für kapitalschwache Arbeitnehmer so gelöst werden, dass Gewinnbeteiligungen aus guten wirtschaftlichen Zeiten mit Verlustbeteiligungen aus den schlechten Zeiten saldiert würden. Ferner sollte ein Einlagensicherungsfonds, ähnlich denen im Bankenwesen, für alle Unternehmen mit Kapitalmitarbeiterbeteiligungen geschaffen werden, der im Insolvenzfalle bis zu 100 Prozent einspringt. Dafür müsse aus der ursprünglichen Kapitaleinlage des Mitarbeiters ein noch zu bemessender, ausfallrisikoabhängiger Anteil an den Fonds abgeführt werden, schlug Meyer vor.

Zur Mitarbeiterbeteiligung gebe es keine Alternative. Angestellte würden zusätzlich motiviert, vor dem Hintergrund eines wachsenden Fachkräftemangels führe die Beteiligung auch zu einer festeren Bindung an die Unternehmen. (Quelle: MittelstandsWiki)

http://cyberpress.de/wiki/Mitarbeiterbeteiligung_in_KMU

Unternehmensprofil:
Das MittelstandsWiki und seine Journale sind Online-Magazine der just 4 business GmbH. Dabei handelt es sich um ein Nachschlagewerk für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Begriffe aus der Wirtschaft, der Welt der Informations- und Telekommunikationstechnik und der Politik sind über eine Suchfunktion schnell auffindbar. Neben kurzen Begriffsdefinitionen enthält das MittelstandsWiki Know-how-Beiträge aus der Feder professioneller Experten.

nächster Artikel | vorheriger Artikel


Google
 

Übernehmen Sie einfach den untenstehenden permanten Link zur Pressemeldung und bauen ihn in Ihre Webseite ein:

*Die hier veröffentlichten Meldungen werden von Unternehmen oder Agenturen eingestellt bzw. direkt oder indirekt an uns übermittelt, das jeweilige Unternehmen wird im Anschluss von "Mehr zu" ODER im Text genannt. Die Veröffentlichung der Pressemeldungen erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Eingang bei uns (Ausnahme: Wochenende). Das hat zur Folge, dass das Veröffentlichungsdatum bei uns nicht zwingend mit dem Datum der Veröffentlichung durch das Unternehmen übereinstimmt.
Für die Korrektheit oder Vollständigkeit der darin enthaltenen Informationen übernimmt die Redaktion von inar.de keine Verantwortung. Bei Fragen zum Inhalt der Meldung wenden Sie sich bitte an den Verfasser (insbesondere bei rechtlichen Fragen, Abmahnungen, etc.).